Bischof Trelle würde bei Missbrauchsvorwürfen heute anders vorgehen

Bedauern in Hildesheim

Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hat das Vorgehen des Bistums im Umgang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Pfarrer Peter R. bedauert. Er veröffentlichte am Freitag einen Brief an alle Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter.

Bischof Norbert Trelle / © Holger Hollemann (dpa)
Bischof Norbert Trelle / © Holger Hollemann ( dpa )

Die Diözese hätte sich beim ersten Hinweis im März 2010 sofort an die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen wenden sowie unmittelbar die Staatsanwaltschaft informieren müssen, heißt es in dem Brief an die Bistumsmitarbeiter.

"Aus heutiger Sicht und mit der Erfahrung von fünf Jahren Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch würden wir heute anders entscheiden und vorgehen. Dass wir damals so entschieden haben, bedauern wir heute sehr", schreibt Trelle. Er würde es "begrüßen", wenn die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Untersuchungen gegen Peter R. wieder aufnähme. Die Staatsanwaltschaft hatte 2011 die Ermittlungen gegen die Zahlung einer Geldauflage von R. eingestellt. Der Geistliche gilt als einer der Haupttäter im Anfang 2010 bekannt gewordenen Missbrauchsskandal am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg.

Trelle: Gespräch "unzutreffend und irreführend" zitiert

WDR und "Spiegel Online" hatten dem Bischof vorgeworfen, Hinweisen auf Übergriffe des Priesters auf eine damals Elfjährige in seiner Berliner Wohnung nicht konsequent nachgegangen zu sein. Bereits in einem Gespräch im März 2010 habe es solche Hinweise gegeben. Das gehe aus einem Protokoll des Bistums hervor. Darin heißt es etwa nach Angaben der Medien, Peter R. sei dem Mädchen bei einer Übernachtung im selben Zimmer "nahe gekommen"; auch sei er in verschiedenen Situationen immer wieder "aufdringlich" geworden. R. bestätigte in einer WDR-Dokumentation die Vorwürfe des Mädchens.

Trelle betont, der Inhalt des über dieses Gespräch angefertigten Vermerks werde von den Medien "teils unzutreffend, teils unvollständig und irreführend wiedergegeben bzw. zitiert." Zudem habe die Betroffene einer vollständigen Veröffentlichung des Vermerks, der offenbar verschiedenen Redaktionen im Wortlaut vorliege, "gegenüber dem Bistum Hildesheim bislang nicht zugestimmt".

Das Mädchen habe im Erstgespräch im März "wiederholt die Nachfrage verneint, ob es neben dem erwähnten Wangenkuss und den Umarmungen bei davorliegenden Gelegenheiten zu weiteren, darüber hinausgehenden Übergriffigkeiten gekommen sei", so Trelle. Erst im Oktober 2010 habe sie sich gegenüber ihren Großeltern offenbart. Daraufhin habe das Bistum unmittelbar die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.


Quelle:
KNA