Diözese Würzburg startet Immobilienerfassung

Was geschieht mit den kirchlichen Gebäuden?

Die Diözese Würzburg hat damit begonnen, ihre Immobilien und deren Zustand zu erfassen. Anhand der Daten soll entschieden werden, welche Gebäude saniert, welche instand gehalten und welche mittelfristig veräußert werden sollen.

Dom St. Kilian in Würzburg / © Tobias Arhelger (shutterstock)
Dom St. Kilian in Würzburg / © Tobias Arhelger ( shutterstock )

Dies teilte Generalvikar Thomas Keßler am Dienstag beim Startschuss im Stadtdekanat Würzburg mit. Im Bistum sind der Mitteilung zufolge rund 1.500 Kirchen und Kapellen, mehr als 200 Pfarrheime, 970 Pfarrhäuser und Nebengebäude sowie etwa 600 Kindertagesstätten von der Erhebung betroffen. Sie ist Teil eines Sparprogramms der Diözese Würzburg, die künftig einen Rückgang der Kirchensteuereinnahmen erwartet.

Ziel sei es, innerhalb des drei Jahre dauernden Baumoratoriums bis zum Jahr 2022 für alle Immobilien Daten wie die Lage und Ausstattung, vorhandene Schäden, Sanierungsbedarf, Arbeitssicherheit und bei Kirchen auch die Anzahl der Gottesdienste und die Zahl der Sitzplätze zu erfassen. Die Basis dafür bildeten Steckbriefe, die bereits vorhanden seien. Verantwortlich für das Projekt seien das Bischöfliche Bauamt und die Finanzkammer zusammen mit der SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH.

Sparprogramm der Diözese Würzburg

Durch das Baumoratorium erhofft sich die Diözese Würzburg eine Reduzierung des Bauhaushalts um insgesamt rund sechs Millionen Euro. Diese werde aber angesichts der Finanzierung großer laufender Bauprojekte erst ab dem Jahr 2021 greifen. Während des Moratoriums will die Diözese nur noch dann Arbeiten genehmigen, wenn sie zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erforderlich sind. Es gebe eine Kostenobergrenze von 15.000 Euro.

Davon abgewichen werden könne nur nach einer umfassenden fachlichen Einzelfallprüfung, wenn eine Maßnahme aufgrund von staatlichen beziehungsweise behördlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis oder der Nutzung zwingend erforderlich sei. Baukostenzuschüsse für kirchliche Rechtsträger wie die Emeritenanstalt oder Ordensgemeinschaften betrügen 20 Prozent der Brutto-Gesamtkosten, maximal jedoch 3.000 Euro.


Quelle:
KNA