Bistümer legen ihren Gemeinschaftsfonds offen

Mehr Transparenz in bayerischen Kirchenfinanzen

Die katholische Kirche will deutlicher machen, was sie an Geld hat und wofür sie es ausgibt. Der Geschäftsbericht des Überdiözesanen Fonds zeigt erstmals, wie die sieben bayerischen Bistümer finanziell zueinander stehen.

Symbolbild: Geld und Kirche / © Daniel Jedzura (shutterstock)
Symbolbild: Geld und Kirche / © Daniel Jedzura ( shutterstock )

Der bayerische Katholizismus verfügt über mancherlei Eigenheiten. Dazu zählt eine eigene Bischofskonferenz. Die sieben Diözesen finanzieren auch landesweite Gemeinschaftsaufgaben. Dazu dient der sogenannte Überdiözesane Fonds (ÜDF), für den am Donnerstag bei der Herbstvollversammlung der Bischöfe in München erstmals ein testierter Geschäftsbericht vorgelegt wurde.

Immerhin knapp 40 Millionen Euro lassen sich die Bistümer dieses Engagement kosten. Davon profitieren 64 größere und kleinere Institutionen, von der einzigen katholischen Universität im deutschen Sprachraum in Eichstätt und Ingolstadt bis zum DJK-Landesverband.

Größten Anteil am Topf hat das Erzbistum München und Freising

Welcher Zuschussempfänger genau wie viel Geld erhält, darüber wird nicht im Detail informiert. Wohl aber, was jedes beteiligte Bistum in den Topf einzahlt. Und hier wird es spannend. Ein Tortendiagramm auf Seite 29 vermittelt anschaulich, wie es sich mit der Finanzkraft der sieben Bistümer verhält - auch im Vergleich untereinander.

So bestreitet das Erzbistum München und Freising mit fast 32 Prozent den mit Abstand größten Anteil am ÜDF, es folgen Augsburg (18,8) und Regensburg (16,4). In der dritten Reihe stehen fast gleichauf Würzburg (10,5) und Bamberg (10,4). Am Ende rangieren Eichstätt (6,6) und Passau (5,4). Das bedeutet übersetzt, dass das Bistum des Konferenzvorsitzenden Reinhard Marx etwa sechsmal so viel zu den Gemeinschaftsaufgaben der katholischen Kirche im Freistaat beiträgt wie das kleine Passau.

Der Beitragsschlüssel wird dem Vernehmen nach jedes Jahr neu ermittelt, die Verschiebungen seien aber minimal und beschränkten sich auf die dritte oder vierte Stelle hinter dem Komma heißt es. Bemessungsgröße ist das Aufkommen aus der Kirchenlohnsteuer. Das bedeutet, andere Erträge wie die aus Vermögensanlagen spielen für diesen Etat keine Rolle.

Bisher keine Sparorgien

Auf Bundesebene entspricht der bayerische ÜDF dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD). Beide Körperschaften verfolgen übergeordnet ähnliche Zwecke, aber es gibt auch Unterschiede: Der bayerische Zweckverband verfügt über keinerlei Eigenkapital und er ist auch nicht selbst Anstellungsträger. Anders als der VDD funktioniert er als reine "Durchreiche". Zuschussnehmer stellen Anträge. Werden sie bewilligt, wird das Geld in den Diözesen nach besagtem Schlüssel eingesammelt - und am Ende des Geschäftsjahres ist es in der Regel ausgegeben.

Anders als beim VDD haben die bayerischen Bistümer ihre gemeinsam finanzierten Institutionen durch Kürzungen ihrer Anteile bisher nicht zu Sparorgien gezwungen. Auch gab es unter den bisherigen Zuschussempfängern keine größeren Umschichtungen. So ist der ÜDF in den vergangenen Jahren stetig angewachsen, auch wenn versucht wurde, diesen Prozess kleinzuhalten. Doch vor allem Einrichtungen wie die KU Eichstätt-Ingolstadt sind personalintensiv, Gehaltssteigerungen setzen daher auch den ÜDF kontinuierlich unter Druck.

Künftig auch ein Laie in Kommission

Wegen der zumindest mittelfristig erwarteten Rückgänge bei der Kirchensteuer wird daher auch die katholische Kirche in Bayern Prioritätendebatten bezüglich ihres Gemeinschaftfonds führen müssen, heißt es unter Insidern. Dabei erscheint aber auch nicht ausgeschlossen, dass der Fonds größer wird, weil sich die Bistümer darauf einigen, bisher selbstständig wahrgenommene Aufgaben zusammenzuführen und so Synergien zu erzeugen.

Verwaltet wird der seit 1955 bestehende ÜDF von der Finanzkammer des Erzbistums München und Freising. Für seinen Haushalt, den die bayerischen Bischöfe jeweils im Herbst beschließen, gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Die Vorlage dazu erstellt eine Kommission: Sie besteht aus den sieben bischöflichen Finanzdirektoren, dazu kommen der Leiter des Katholischen Büros, der Landes-Caritasdirektor und der Sprecher der Seelsorgeamtsleiter. Auf Drängen des Landeskomitees der Katholiken gehört diesem Kreis künftig auch ein Delegierter dieses Gremiums an - mit Sitz und Stimme.

Von Christoph Renzikowski


Pfarramt: Finanzen machen Arbeit / © Opitz (KNA)
Pfarramt: Finanzen machen Arbeit / © Opitz ( KNA )
Quelle:
KNA