Bistum Münster erlässt Regeln zur Korruptionsvorbeugung

Gegen Beeinflussung und Vorteilsnahme

​Das Bistum Münster hat sogenannte Compliance-Regeln für seine Mitarbeiter zur Verhinderung etwa von Korruption erlassen. Es gehe um Sensibilisierung für das Thema und Klarheit für die Beschäftigten, heißt es.

Bistum Münster: Neue Regeln gegen Korruption / © Franziska Kraufmann (dpa)
Bistum Münster: Neue Regeln gegen Korruption / © Franziska Kraufmann ( dpa )

Mit ihnen solle verhindert werden, dass Entscheidungen durch persönliche Beziehungen oder die Annahme von Vorteilen beeinflusst werden, teilte die Diözese am Montag in Münster mit. Es gehe vor allem darum, die Mitarbeiter für das Thema Manipulationsversuche und ähnliches zu sensibilisieren, erläuterte Personalchef Diethelm Schaden. Auch solle es den Beschäftigten Klarheit geben, was sie dürften und was nicht.

"Compliance" - zu deutsch "Beachtung" - bezeichnet die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Die vom Bistum aufgestellten Regeln gelten den Angaben zufolge für alle pastoralen Mitarbeiter sowie die Beschäftigten in der Bistumsverwaltung, im Kirchengericht und den weiteren Einrichtungen der Diözese. Verstöße können zu Kündigungen führen, hieß es.

Zuwendungen nicht erlaubt

Die Richtlinien verbieten demnach vor allem die Annahme von Zuwendungen etwa in Form von Geld, Gutscheinen, Eintrittskarten, Bewirtungen und Einladungen zu Veranstaltungen. Ausnahmen könnten gegeben sein, wenn Mitarbeiter das Bistum bei Veranstaltungen vertreten und wenn es sich um "geringfügige Leistungen und Aufmerksamkeiten" handele.


Quelle:
KNA
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