Caritas im Gespräch

"Entmündigt, bevormundet – oder was?"

Vor 20 Jahren löste das Betreuungsrecht das alte Vormundschaftsrecht ab. Eigentlich eine gute Sache, ein Betreuer unterstützt Menschen in ihren rechtlichen Angelegenheiten, wenn sie ihr Leben nicht eigenständig bewältigen können. Meist, weil sie körperlich oder geistig behindert oder psychisch eingeschränkt sind. Rund 310.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen (bundesweit mehr als 1,3 Millionen) haben heute einen rechtlichen Betreuer.

 (DR)

Seit 1993 sind die Fallzahlen rasant gestiegen und haben sich bis heute fast verdreifacht. Immer mal wieder wird Kritik laut, weil schwarze Schafe unter Betreuern ihre Macht missbrauchen. Daher hält sich Angst und Misstrauen, dass Betreuung Entmündigung heißen kann. Dabei ist die Rechtslage heute eindeutig transparenter und besser geregelt. Helmut Frangenberg diskutierte im Oktober 2012 im Kölner Domforum mit Harald Reske (Lt. Richter am Amtsgericht/Betreuungsgericht Köln), Andreas Türpe (Referatsleiter im Justizministerium des Landes NRW), Prof. Dr. Rolf D. Hirsch (Vorsitzender des Bonner Vereins "Handeln statt Misshandeln") und Rainer Röth (Leiter Betreuungsverein und Rechtlicher Betreuer Caritasverband für die Stadt Köln e.V.).