Bistum Trier offen für Verhandlungen über Staatsleistungen

Entschädigungen bis in alle Ewigkeit?

Vor über 200 Jahren hat der Staat die christlichen Kirchen enteignet. Dafür zahlt er ihnen noch heute Entschädigung. Im Saarland haben politische Vertreter am Montag Kritik an den Leistungen geäußert. Das Bistum Trier zeigt sich daraufhin offen.

 (DR)

Das Bistum Trier zeigt sich offen für Verhandlungen über ein Ende der historischen staatlichen Entschädigungszahlungen an die Kirchen. "Das Bistum verschließt sich einer Diskussion über die Ablösung der Staatsleistung nicht", sagte die Sprecherin der Diözese, Judith Rupp, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Jedoch steht die Kirche hier nicht in einer Bringschuld", so Rupp in Reaktion auf eine im Saarland entstandene Debatte über die historisch begründeten Zahlungen.

Vertreter mehrerer Landtagsfraktionen hatten am Montag Kritik an den Leistungen geübt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Thielen, sagte laut "Saarbrücker Zeitung", die Zahlungen seien keine "Ewigkeitslasten" und sollten angesichts der geplanten Strukturreform im Bistum Trier überprüft werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jochen Flackus, sagte, ihm kämen die Zuwendungen nach mehr als 200 Jahren wie aus der Zeit gefallen vor. Das Bistum Trier erhielt 2017 laut dem letzten Geschäftsbericht 16,8 Millionen Euro an Staatsleistungen vom Land Rheinland-Pfalz und 0,5 Millionen Euro vom Saarland.

Als Staatsleistungen werden historisch begründete Zahlungen an die Kirchen in Deutschland bezeichnet, zu denen sich der Staat 1803 im Gegenzug für enteignete Kirchengüter verpflichtete. Daher kommen die Länder bis heute für die Gehälter unter anderem von Bischöfen und Domkapitularen auf - allerdings nicht direkt, sondern durch Zahlungen an die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen. Seit der Weimarer Reichsverfassung 1919 besteht ein Verfassungsauftrag, diese Leistungen abzulösen. Dies wäre für die Länder als Rechtsnachfolger mit erheblichen Kosten verbunden. Im Februar hatten die Bundestagsfraktionen von FDP und AfD Vorstöße zur Ablösung der Staatsleistungen angekündigt.


Quelle:
KNA
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