Katholische Fakultäten sorgen sich um ihre Wissenschaftsfreiheit

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Die katholischen Fakultäten in Deutschland sorgen sich um ihre Wissenschaftsfreiheit. Diese gelte auch für Theologen und dürfe nicht als Gefährdung wahrgenommen werden: "Nur so können Theologinnen und Theologen heute glaubwürdig arbeiten."

Symbolbild: Theologiestudenten im Hörsaal / © Stefano Dal Pozzolo (KNA)
Symbolbild: Theologiestudenten im Hörsaal / © Stefano Dal Pozzolo ( KNA )

Das von Papst Franziskus Anfang 2018 veröffentlichte Schreiben "Veritatis gaudium" über die Arbeit kirchlicher Hochschulen und Fakultäten schreibe das überholte Bild einer auf Gehorsam ausgerichteten und "lehramtlich strengstens kontrollierten Theologie" fest, heißt in einer Erklärung des Katholisch-Theologischen Fakultätentages auf seiner Website.

Die Fakultäten kritisieren "restriktive Regularien" zur Erteilung der Lehrbefugnis für Theologen. Notwendig seien "verlässliche rechtliche Strukturen für verbindliche und transparente Verfahren zur Lösung von Konflikten", die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung und Überprüfbarkeit von Entscheidungen genügten. Zudem müsse zur Wahrung der individuellen Personenrechte auf ortskirchlicher Ebene eine Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt werden.

Dialog mit anderen Wissenschaften und Religionen

Zugleich begrüßen die Fakultäten die Einleitung des Papst-Schreibens. Darin werde ihr Weg bestätigt, Theologie im Dialog mit anderen Wissenschaften, anderen Religionen und "den religiös Unmusikalischen" zu treiben. Zwischen diesen einleitenden Worten, der die Theologie als "Motor der Fortentwicklung der Kirche" sehe, und den im Hauptteil konkretisierten Normen bestehe aber eine "kaum auflösbare Spannung".

Der Katholisch-Theologische Fakultätentag mit Sitz in Vallendar hatte sich nach den Angaben in der vorigen Woche auf Einladung der Bonner Universität in Siegburg zu seiner Jahreshauptversammlung getroffen und dort mit dem römischen Schreiben "Veritatis gaudium" befasst.

Die Apostolische Konstitution schreibt ein Vorgängerdokument von 1979 fort und setzt neue Prioritäten für Forschung und Lehre. Es soll die kirchliche Hochschullandschaft neuen Bildungsreformen wie dem Bologna-Prozess anpassen und internationale Abkommen berücksichtigen, denen der Heilige Stuhl zwischenzeitlich beigetreten ist.


Quelle:
KNA