NRW-Verwaltungsgerichte entscheiden gegen Verschärfung des Kirchenasyls

"Systematische Entrechtungspolitik"

Gilt ein Mensch, der im Kirchenasyl ist, als "flüchtig"? Die Innenministerkonferenz meint: Unter bestimmten Umständen ja. Gleich mehrere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen haben aber nun gegensätzliche Urteile gesprochen. 

Geöffnete Kirchentür / © Markus Linn (KNA)
Geöffnete Kirchentür / © Markus Linn ( KNA )

DOMRADIO.DE: Heftig gestritten wird um das Kirchenasyl - das heißt um das Recht der Kirchen, geflüchteten Menschen in Kirchen Asyl zu gewähren, wenn ihnen eine Abschiebung droht. Damit kann die Kirche auf besondere Härtefälle reagieren und erreichen, dass zum Beispiel Abschiebungen noch einmal überprüft werden. Im vergangenen August hat die Innenministerkonferenz die Bedingungen für Kirchenasyle nochmal verschärft. Gleich mehrere Verwaltungsgerichts haben jetzt jedoch gegen diese Verschärftung entschieden. Vor wenigen Tagen wurde etwa vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf der Fall eines Iraners verhandelt, der nach Frankreich abgeschoben werden sollte, obwohl er in Deutschland seine einzigen Familienangehörigen hat. Können Sie uns den Fall erklären?

Benedikt Kern (Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.): Es geht in diesem Fall um einen Mann, der aus dem Iran kommt und dessen Schwester hier in Deutschland anerkannt ist. Er selber leidet an einer Krebserkrankung und ist deswegen sehr stark auf familiäre Unterstützung angewiesen. Er fiel unter das Dublin-Verfahren, da er über Frankreich in die Europäische Union eingereist ist. In Frankreich hat er keinerlei familiäre Anbindung und die Unterbringungssituation für alleinreisende Männer ist dort hochgradig prekär. Das ist der Härtefallgrund, den wir in diesem Fall festgestellt haben. Deswegen haben wir entschieden, dass ein Kirchenasyl notwendig ist, damit der Mann hier in Deutschland bleiben kann - in der Nähe seiner Familie - und damit die Behandlung seiner Krebserkrankung in Deutschland fortgesetzt wird.

DOMRADIO.DE: Die Innenministerkonferenz hatte im vergangenen August die Fristen für die Rückführung für Kirchenasyle von bisher sechs auf 18 Monate verlängert. Seitdem gelten Menschen, die unter die Dublin-Verordnung fallen und in Kirchenasyl sind, als "flüchtig", weil sie sich angeblich ihrem Asylverfahren entziehen. DVom Dublin-Verfahren Betroffene sollen in ein anderes europäisches Land abgeschoben werden, weil das laut der Dublin-Verordnung für ihr Asylverfahren zuständig ist. Früher hatten diese Menschen nach einer Frist von sechs Monaten Anrecht auf ein Verfahren hier in Deutschland, jetzt erst nach 18 Monaten. Was heißt das für die Kirchengemeinden?

Benedikt Kern: Das Ganze ging darauf zurück, dass die Innenministerkonferenz Druck auf die Kirchen ausgeübt hat, um die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland zu verringern. Seit 2015 ist die Zahl der Kirchenasylfälle immer weiter angestiegen. Der Vorwurf war, dass die Kirchen Leute ins Kirchenasyl nehmen, bei denen es sich eben nicht um Härtefälle handelt. Es gibt die Regelung, dass die Kirchen in allen Kirchenasylfällen ein Dossier einreichen, in dem der besondere Härtefall nachgewiesen wird. Mit einem solchen Dossier versucht man einen Selbsteintritt des Bundesamtes zu erreichen, das ein Asylverfahren in Deutschland eröffnet wird.

Jetzt hat das Bundesamt auf Betreiben der Innenministerkonferenz hin seit dem ersten August 2018 diese neue Praxis eingeführt: Wenn diese Dossierverfahren abgelehnt werden - und das ist in 95 Prozent aller Fälle so -, wird die Frist auf 18 Monate verlängert. Dagegen haben wir jetzt in mehreren Fällen geklagt, weil eine 18-Monats-Fristverlängerung in solchen Dublin-Verfahren nur dann rechtmäßig ist, wenn jemand als untergetaucht gilt. In den Fällen des Kirchenasyls ist die Adresse den Behörden aber bekannt, das heißt, die Personen sind nicht untergetaucht. 

Aus diesem Grund haben jetzt auch die Gerichte entschieden, dass eine Verlängerung auf 18 Monate entsprechend der Dublin-Verordnung nicht zulässig ist. Es liegt kein Vorwurf des Untertauchens vor und daher muss weiterhin diese Sechsmonatsfrist gelten. Das heißt, eine kürzere Frist für Kirchenasyl muss weiterhin die Praxis bleiben. Das ist für uns natürlich erst einmal ein juristischer Erfolg.

DOMRADIO.DE: Die Kirche wird beim Kirchenasyl scheinbar zu einer Art rechtsfreiem Raum. Da wird eine Abschiebung rechtsgültig und die Kirchen beanspruchen das Recht, diesen gesetzlichen Beschluss nicht anzuerkennen. Mit welcher Begründung geschieht das?

Benedikt Kern: Die Begründung des Kirchenasyls liegt zum einen in der Tradition, dass es so etwas immer gegeben hat. Es gibt Gründe bei denen das Gesetz darauf abzielt, jemanden rechtmäßig abzuschieben. Es kommt aber vor, dass besondere Härtefälle entstehen können, die man durch das Kirchenasyl aufzufangen versucht. Im vorliegenden Fall geht es darum, dass dieser Mann aufgrund seiner Krebserkrankung eine Perspektive in der Nähe seiner Verwandten braucht. Das wird allerdings von den Behörden und einem Gericht anders gesehen. Erst durch das Kirchenasyl konnte die Möglichkeit einer zweiten Chance geschaffen werden. Solche Fälle gibt es sehr, sehr häufig. Da versuchen wir aufzuzeigen, dass es systemische Mängel in unserem Asylsystem gibt. Solange diese weiterhin bestehen, ist das Kirchenasyl leider notwendig.

DOMRADIO.DE: Was wünschen Sie sich denn bei der Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl von den Politikern, besonders von den Innenministern?

Benedikt Kern: Wir wünschen uns, dass dieses unsinnige Dublin-System endlich aufgehoben wird. Es trägt dazu bei, dass es einen Verschiebebahnhof innerhalb von Europa gibt, über den Menschen in inhumane Situationen abgeschoben werden. Es ist nicht in erster Linie die Frage, was die humanitär notwendigen Perspektiven in den jeweiligen Ländern sind, sondern es geht darum, Deutschland flüchtlingsfrei zu halten und alle Asylanträge in den Ländern an der europäischen Außengrenze zu behandeln. Das ist für uns ein so immenser systemischer Mangel. Das Kirchenasyl ist leider das einzige Mittel, sich dagegen zu wehren. Gleichzeitig ist es aber auch ein schwaches Mittel. Deswegen kritisieren wir ganz bewusst diese Form von systematischer Entrechtungspolitik, die stattfindet.

Das Interview führte Julia Reck.


Quelle:
DR
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