In Deutschland haben die Kirchen das von der Verfassung gesicherte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Dienst rund drei Prozent des Aufkommens.
Die jährlichen Kirchensteuereinnahmen der katholischen Kirche übertreffen seit Mitte der 1980er Jahre die der Evangelischen Kirche in Deutschland. 2016 betrugen die Kirchensteuereinnahmen rund 6,146 Milliarden Euro für die katholische und 5,454 Milliarden Euro für die evangelische Kirche. Im Vergleich zu 2015 (11,461 Milliarden Euro) sind die Einnahmen damit um rund 1,2 Prozent gestiegen und haben mit knapp 11,6 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch erreicht.
Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe, Domherren und - in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Davon zu unterscheiden sind freiwillige Leistungen des Staates. Hierzu zählen Zuschüsse im Alten-, Sozial- und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Darüber hinaus gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. (kna)
23.03.2018
In der katholischen Kirche in Deutschland wird die Debatte über den Umgang mit Geld im Ton schärfer. Der Münchner Generalvikar Peter Beer knüpft den Finanzausgleich zwischen den Bistümern an strikte Bedingungen.
In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" und dem WDR verlangte er, die Bistümer müssten untereinander offenlegen, was sie besäßen, und dabei den höchsten Standard verwenden, nämlich die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften.
Ohne Vergleichbarkeit und Offenlegung der Zahlen könne es auch keinen Finanzausgleich geben, so Beer. Hierbei gebe es "noch einige Luft nach oben", merkte er an und verwies auf stille Reserven, andere Rechtsträger wie Stiftungen oder bischöfliche Stühle. "Nur so Pi mal Daumen, das geht auf Dauer nicht gut", betonte der Generalvikar.
Damit meinte er, dass eine in vielen Bistümern praktizierte "Orientierung" oder "Anlehnung" an das HGB nicht ausreiche.
Bilanz ist Bilanz
"Letztendlich ist Bilanz Bilanz", sagte Beer. "Mir ist auch nicht bekannt, dass es katholische Geldscheine gibt, oder Rechenwerke, die bei uns anders funktionieren sollen." Es könne sein, dass sich Struktur oder Kultur der Kirche von anderen unterschieden, beim Materiellen aber sei Plus Plus und Minus Minus. "Und dann sollte man grundsätzlich auch danach verfahren." Solidarität sei ohne Transparenz, Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit "schlechterdings nicht möglich".
Das Erzbistum München und Freising zählt zu den reichsten Bistümern Deutschlands. Seit 2016 legt es HGB-konforme Bilanzen für seine wichtigsten Rechtsträger vor. Vom Finanzausgleich zwischen den deutschen Bistümern profitieren seit rund 25 Jahren vor allem die ärmeren Bistümer im Osten.
HGB-Standard
Nach Recherchen von SZ und WDR bilanzieren bisher insgesamt nur 9 der 27 deutschen Diözesen nach dem strengsten HGB-Standard. Einige wollen ihn demnächst ebenfalls befolgen.
Dem Bericht zufolge praktizierten fünf Bistümer geringere Veröffentlichungspflichten, sieben hätten mit ihren jeweiligen Wirtschaftsprüfern eigene, ans HGB nur angelehnte Veröffentlichungswege entwickelt. Begründet werde dies mit kirchlichen Besonderheiten oder damit, dass ein Bistum kein Wirtschaftsunternehmen sei.
In Deutschland haben die Kirchen das von der Verfassung gesicherte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Dienst rund drei Prozent des Aufkommens.
Die jährlichen Kirchensteuereinnahmen der katholischen Kirche übertreffen seit Mitte der 1980er Jahre die der Evangelischen Kirche in Deutschland. 2016 betrugen die Kirchensteuereinnahmen rund 6,146 Milliarden Euro für die katholische und 5,454 Milliarden Euro für die evangelische Kirche. Im Vergleich zu 2015 (11,461 Milliarden Euro) sind die Einnahmen damit um rund 1,2 Prozent gestiegen und haben mit knapp 11,6 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch erreicht.
Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe, Domherren und - in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern. Davon zu unterscheiden sind freiwillige Leistungen des Staates. Hierzu zählen Zuschüsse im Alten-, Sozial- und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Darüber hinaus gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. (kna)