Klage gegen Räumung von Kloster Altomünster abgewiesen

Berufung angekündigt

Das Landgericht München hat die Klage der letzten Bewohnerin von Kloster Altomünster gegen ihre Räumung abgewiesen. Die 39-jährige Juristin, die sich als angehende Nonne betrachtet, kündigte nach der Entscheidung am Montag umgehend Berufung an. 

Jesusstatue vor dem Frauenkonvent des Klosters Altomünster / © Lino Mirgeler (dpa)
Jesusstatue vor dem Frauenkonvent des Klosters Altomünster / © Lino Mirgeler ( dpa )

Die Erzdiözese München und Freising, die das Kloster im Landkreis Dachau nach dessen Auflösung durch den Vatikan im Januar 2017 übernommen hatte, könnte nun mit der Beantragung von Ersatzhaft oder Ordnungsgeld den Auszug der Frau durchsetzen. Ob das Erzbistum von diesen Rechtsmitteln Gebrauch machen will, wird nach Auskunft einer Sprecherin nun geprüft.

Die 39-Jährige lebt seit mehr als einem Jahr allein in der Klosteranlage und streitet vor weltlichen wie vor kirchlichen Gerichten für ihren Verbleib. Das Erzbistum spricht ihr den Status einer Ordensanwärterin ab. Auch die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) distanzierte sich am Freitag scharf vom Vorgehen der Juristin.

Ein "Widerspruch"

Es stehe "im Widerspruch zu dem, wie sich ein gelingendes geistliches Leben in einer Ordensgemeinschaft gemeinhin entfalten sollte", so der Vorstand des Dachverbands von rund 430 Orden und klösterlichen Gemeinschaften in Deutschland.

Ende Februar 2017 hatte die frühere Priorin Schwester Apollonia Buchinger als letzte Ordensfrau das Gebäude verlassen. In ihrem Namen legte die Juristin bei der Apostolischen Signatur in Rom Widerspruch gegen das Auflösungsdekret ein. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet.

Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten. Das Kloster wurde Ende des 15. Jahrhunderts gegründet.


Klägerin Claudia Schwarz  / ©  Matthias Balk (dpa)
Klägerin Claudia Schwarz / © Matthias Balk ( dpa )
Quelle:
KNA