Bistum Trier ändert Pläne für Zuschnitt von Großpfarreien

Rückmeldungen Rechnung getragen

Nach mehreren tausend Rückmeldungen von Gläubigen und kirchlichen Gremien hat das Bistum Trier seine Pläne zur Bildung von Großpfarreien geändert. Dabei hat man vor allem die räumlichen Grenzen noch einmal unter die Lupe genommen.

Gläubige im Gottesdienst / © Harald Oppitz (KNA)
Gläubige im Gottesdienst / © Harald Oppitz ( KNA )

Ab Anfang 2020 soll es 33 Großpfarreien statt der bislang 887 Pfarreien in der Diözese geben, wie der Leiter der Planungsgruppe zur künftigen Raumgliederung, Dechant Clemens Grünebach, am Montag vor Journalisten in Trier bekanntgab. In einem im März vorgestellten Konzept war noch von 35 sogenannten Pfarreien der Zukunft die Rede gewesen.

"In der Gesamtschau haben wir an vielen Stellen die Raumgrenzen zum Teil deutlich verändert", so Grünebach. Die Großpfarreien sollen zwischen 19.000 (Cochem-Zell) und 98.900 (Saarbrücken) Gläubige umfassen.

Kirchliches Leben weiter vor Ort gestalten

Erst im Sommer 2018 würden die zentralen Pfarrorte mit Sitz der kirchlichen Verwaltungen festgelegt, hob Grünebach hervor. Es gehe nicht um eine Zentralisierung; das kirchliche Leben werde weiterhin vor Ort gestaltet. Laut dem Leiter des Synodenbüros im Bistum Trier, Christian Heckmann, gab es seit April rund 3.000 schriftliche und telefonische Rückmeldungen zu dem Raumordnungsentwurf der Diözese.

An regionalen Informationsveranstaltungen hätten rund 2.000, an weiteren Veranstaltungen zur künftigen Vermögensstruktur der Pfarreien etwa 2.500 Interessierte teilgenommen. Viele Gläubige hätten Sorgen über zu weite Wege, den drohenden Verlust lokaler kirchlicher Identitäten und weniger Serviceangebote geäußert.

Zusammenführung der Vermögenswerte

Bereits heute sind die 887 Pfarreien des Bistums in 172 Pfarreiengemeinschaften zusammengefasst. Viele Menschen hätten darum gebeten, bestehende Pfarreiengemeinschaften aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit nicht unterschiedlichen Großpfarreien zuzuordnen, so Grünebach.

Im saarländischen Teil des Bistums habe man diesem Wunsch vollständig, im rheinland-pfälzischen Teil nur bedingt entsprechen können. Die gegenwärtigen kleinteiligen Kirchengemeinden und -verbände sollen nach den Plänen als Rechtsform abgelöst werden.

Unter dem Dach der neu zu gründenden Kirchengemeinden sollen die Vermögenswerte der alten Pfarreien zusammengeführt und zentral verwaltet werden.


Quelle:
KNA