Es sei nicht hilfreich für Ermittlungen, wenn Betroffene und deren Umfeld Kenntnis von einer Strafanzeige haben, bevor die Polizei zu Vernehmungen vorgeladen hat, sagte die Sprecherin der Hildesheimer Staatsanwaltschaft, Christina Pannek, am Mittwoch dem Radiosender NDR Kultur.
Damit kritisierte sie die Informationspolitik des Bistums im Fall eines mutmaßlichen Missbrauchstäters an der Hildesheimer katholischen Marienschule. Es hatte am Dienstag mitgeteilt, dass ein Lehrer einen sexuellen Übergriff gegenüber einer jugendlichen Schülerin eingestanden habe. Der Pädagoge sei fristlos entlassen und Strafanzeige gegen ihn gestellt worden.
Est nach polizeilichen Vernehmungen
Wenn an der Schule nun ein Lehrer und eine Schülerin fehlten, könne das im Umfeld zu Nachfragen führen, so die Staatsanwältin. Das sei nicht gut. Die Öffentlichkeit wäre besser nach den polizeilichen Vernehmungen informiert worden. Für den Lehrer gilt laut Pannek derzeit die Unschuldsvermutung.
Ein Bistumssprecher erklärte auf Nachfrage des Senders, man habe die Öffentlichkeit angemessen und zeitnah bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte informieren wollen. Kritiker hatten der Diözese vorgehalten, bei anderen Missbrauchsvorwürfen in der Vergangenheit zu zögerlich informiert zu haben.