Regensburger Bischof regelt Seelsorge mit

"Für Grenzfälle"

Wiederverheirateten
Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat eine Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen erlassen.

Priester spendet Kommunion / © Sebastian Widmann (KNA)
Priester spendet Kommunion / © Sebastian Widmann ( KNA )

Demnach können Seelsorger Betroffenen "in Grenzfällen" den Weg zur Kommunion eröffnen.

Dazu ist nach dem veröffentlichten Schreiben die Klärung der persönlichen Situation und Motivlage mit einem Seelsorger sowie die Rücksprache mit dem diözesanen Kirchengericht erforderlich. Auch der Zugang zur Beichte soll demnach möglich sein.

Voderholzer knüpft mit dieser Regelung nach eigener Darstellung an ein Hirtenwort seines Vorgängers an. Darin habe Bischof Gerhard Ludig Müller, heute Präfekt der Glaubenskongregation, bereits 2003 auf diese Möglichkeit hingewiesen. Die Handreichung soll ein einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetitia" sichern.

Abgestuftes Verfahren

Das ostbayerische Bistum setzt auf ein abgestuftes Verfahren: Alle in zweiter Ehe nach einer Scheidung zivil verheirateten Katholiken sollen zur Teilnahme am kirchlichen Leben ermutigt werden. Kommt die Frage nach dem Sakramentenempfang auf, müssen sie das Gespräch mit einem Seelsorger suchen. Dieser soll zunächst anbieten, die Gültigkeit der ersten Ehe von einem Kirchengericht prüfen zu lassen.

Ist dies nicht möglich, etwa wegen Verfahrensproblemen (Zeugen verstorben, Beweise unauffindbar), kommt es auf eine Gewissensprüfung an.

Gelangt der Seelsorger im Gespräch mit den Betroffenen und unter Hinzuziehung eines Kirchengerichtsmitarbeiters "mit höchster moralischer Gewissheit" zum Ergebnis, dass die erste Ehe ungültig war, kann die Kommunion erlaubt werden. Dies sei auch der Weg, den das Erzbistum Rom beschreite, teilte das Bistum mit.

Bedeutung einer umfassenden Gewissensbildung

Das Regensburger Papier unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Gewissensbildung. Dazu zähle auch, dass ein "objektiv irriges Gewissen" respektiert werden müsse. Daher sei es im Bistum Regensburg "gut begründete Praxis", Gläubige bei der Kommunion nicht abzuweisen.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit ihres Empfangs sollte der Seelsorger aber das Gespräch suchen.

Seelsorger sollten Wiederverheiratete im vertraulichen Gespräch auch auf die Möglichkeit des Kommunionempfangs hinweisen, wenn sie bereit seien "wie Geschwister" sexuell enthaltsam zu leben. Diese von Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführte Option gerate "derzeit leicht aus dem Blick", habe aber "eine Prüfung verdient".

 

Bischof Rudolf Voderholzer / © Maria Irl (KNA)
Bischof Rudolf Voderholzer / © Maria Irl ( KNA )
Quelle:
KNA