Paderborn stellt früheres Kloster für Flüchtlinge bereit

Kirchliche Unterkunft

Das Erzbistum Paderborn stellt das ehemalige Klarissenkloster in der Bischofsstadt unentgeltlich als Unterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung. Dort können Asylsuchende zunächst für zwei Jahre in dem Gebäude unterkommen.

Blick in einen Klostergang / © Harald Oppitz (KNA)
Blick in einen Klostergang / © Harald Oppitz ( KNA )

Grundlage ist ein zwischen dem Erzbistum und der Stadt Paderborn geschlossener Übernahmevertrag, wie die Erzdiözese am Freitag mitteilte. Die kostenlose Bereitstellung sei neben dem mit drei Millionen Euro ausgestatteten Flüchtlingsfonds ein weiterer Beitrag des Erzbistums Paderborn zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.

Die Klarissen hatten 2014 Paderborn verlassen und waren zu den Franziskanerinnen nach Salzkotten gezogen. Im Anschluss habe es Prüfungen gegeben, ob das Kloster einer anderen christlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden könne. Angesichts der großen Zahl an Flüchtlingen, die derzeit aufgrund von Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen, sei die Erzdiözese als Eigentümerin nun zu einer anderen Entscheidung gekommen.

Stadt Paderborn trägt Betriebskosten

Laut Vertrag werden Gebäude und Gelände des ehemaligen Klosters der Stadt Paderborn unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sie trägt die erforderlichen Investitionen wie etwa Herrichtungs- und Betriebskosten. Kirche und Sakristei des früheren Klosters sind laut Angaben von der Nutzung ausgenommen. Das Anwesen soll in einigen Wochen bezugsfertig sein.

Die Gemeinden des Erzbistums leisteten bereits auf vielfältige Weise Hilfe für die große Zahl von Flüchtlingen, hieß es. Aus dem von Erzbischof Hans-Josef Becker aufgelegten Flüchtlingsfonds in Höhe von drei Millionen seien mittlerweile 280 Anträge mit einer Gesamthöhe von rund 1,08 Millionen Euro bewilligt worden. Damit werden etwa Sprachkurse für Flüchtlinge, die Ausstattung von Unterkünften, Willkommensfeste oder Internetcafes der Gemeinden unterstützt.

Förderanträge können außerdem dafür gestellt werden, leerstehende kirchliche Wohnimmobilien in Gemeinden zu Wohnräumen herzurichten. Ebenso würden Kosten für Rechtsanwälte, psychologische Betreuung sowie Dolmetscher unterstützt.

 


Quelle:
KNA