Tebartz-van Elst muss keinen Schadensersatz zahlen

Auf der Suche nach dem Neustart

Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz an sein früheres Bistum zahlen. Das Bistum hatte die Frage danach wegen der hohen Baukosten für den Bischofssitz in Limburg aufgeworfen.

Bischof Tebartz-van Elst (KNA)
Bischof Tebartz-van Elst / ( KNA )

Die römische Bischofskongregation halte im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat des Vatikan eine Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kirchenrechtlichen Verfahrens für nicht angebracht, gab das Bistum Limburg am Mittwoch bekannt.

Den Angaben zufolge teilte der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, die Entscheidung des Vatikan dem Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, bei einem persönlichen Treffen in Rom mit. "Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt", so Grothe am Mittwoch in Limburg. Er und sein Ständiger Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch, hatten sich in der vergangenen Woche zu Gesprächen im Vatikan aufgehalten.

Die Begegnungen in Rom bewertete Grothe in der Summe als konstruktiv und zielführend. Das gemeinsame Ziel des Heiligen Stuhls und der Bistumsleitung sei es, "den Weg so weiterzugehen, dass einem neuen Bischof ein guter und möglichst unbelasteter Start in sein Amt ermöglicht wird", sagte Grothe. Zur Zeit stehe noch nicht fest, wann Limburg wieder einen neuen Bischof bekomme. "Ich hoffe und wir arbeiten darauf hin", so Grothe, "dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist."

Ringen um Ruhestandsbezüge

Gleichzeitig bemüht sich das Bistum Limburg hinsichtlich der Ruhestandsbezüge von Tebartz-van Elst um eine einvernehmliche Lösung mit dem Bischof. Das sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle am Mittwoch auf Anfrage in Limburg. Er verwies auf Gespräche, die Weihbischof Grothe vergangene Woche in Rom führte. Diese Gespräche hätten Rechtssicherheit gebracht, so Schnelle. Auch wenn Tebartz-van Elst nun als "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung eine neue Funktion habe und hierfür Gehalt beziehe, bleibe er emeritierter Bischof von Limburg. Insofern sei ihm das Bistum verpflichtet.

Schnelle erinnerte daran, dass es eine Versorgungsregelung zwischen dem Bistum und Tebartz-van Elst gebe, die eine Anpassung seiner Ruhestandsbezüge für den Fall vorsehe, dass er anderweitige Einkünfte habe. In den Medien kursierende Annahmen, wonach Tebartz-van Elst derzeit ein Ruhegeld in Höhe von rund 7.000 Euro und ein Delegaten-Gehalt in Höhe von etwa 3.000 Euro bezieht, wollte Schnelle nicht kommentieren.

Tebartz-van Elst hatte dem Papst im Oktober 2013 seinen Rücktritt vom Amt des Bischofs von Limburg angeboten. Neben einer von vielen als autoritär empfundenen Amtsführung hatten eine Empörungswelle über die Baukosten des Bischofshauses in Höhe von rund 31 Millionen Euro und die Verschleierung dieser Kosten entscheidend zu diesem Schritt beigetragen. Am 26. März 2014 nahm der Papst den Rücktritt an. Im vergangenen Dezember wurde Tebartz-van Elst zum "Delegat für Katechese" des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung berufen. Ende März nahm er seine Arbeit in Rom auf.


Quelle:
KNA