Opfer von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche können künftig mit deutlich höheren Schmerzensgeldzahlungen als bisher rechnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Mainz einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, den ihr Missbrauchsbeauftragter, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, vorstellte.
Demnach orientiert sich die katholische Kirche künftig an der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei werde die Kirche stets die Summen "am oberen Ende des Ermessensspielraums" zahlen, betonte Ackermann.
Das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung soll laut Ackermann möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes gemeldeten Falls einschätzen und Empfehlungen aussprechen. (kna, 5.3.2020)
07.03.2020
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fordert von den katholischen Bischöfen ein transparenteres Vorgehen bei Schmerzensgeldzahlungen für Missbrauchsopfer. Das bisher vorgestellte Verfahren sei noch viel zu vage.
Bei dem am Donnerstag von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellten Verfahren seien noch viele Fragen offen, erklärte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am Freitag in Berlin. Vieles bleibe vage.
Missbrauchsopfer mit einbeziehen
Betroffene müssten dabei konsequent in den Gestaltungsprozess zu Aufarbeitung und Entschädigung einbezogen werden, forderte die Kommission. Bislang sei noch nicht klar, wie genau der Prozess gestaltet werden solle.
Zugleich würdigt das Gremium, dass die Bischofskonferenz ihr Vorgehen zur Anerkennung des Leids Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs verändert und das zunächst angewandte Modell der Anerkennungszahlen verbessert habe. Zugleich habe sie aber die zwischenzeitlich im Raum stehenden, wesentlich höheren Anerkennungssummen wieder zurückgezogen.
Aufarbeitung in allen Bistümern
"Wenn die Kirche ihren Reformprozess glaubwürdig beschreiten will, bedarf es dringend eines umfassenden Gesamtkonzeptes für die Aufarbeitung in allen Bistümern", forderte die Kommission. Jedes der 27 Bistümer müsse Verantwortung übernehmen und eine unabhängige Aufarbeitung beginnen. "Diese muss an den Rechten von Betroffenen ausgerichtet sein."
Opfer von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche können künftig mit deutlich höheren Schmerzensgeldzahlungen als bisher rechnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Mainz einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, den ihr Missbrauchsbeauftragter, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, vorstellte.
Demnach orientiert sich die katholische Kirche künftig an der geltenden zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei werde die Kirche stets die Summen "am oberen Ende des Ermessensspielraums" zahlen, betonte Ackermann.
Das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung soll laut Ackermann möglichst unbürokratisch gestaltet werden. Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes gemeldeten Falls einschätzen und Empfehlungen aussprechen. (kna, 5.3.2020)