Bischöfe erlauben bestimmte "Pille danach" nach Vergewaltigung

Lex Meisner

Nach dem Willen der deutschen Bischöfe darf Frauen nach einer Vergewaltigung die "Pille danach" verabreicht werden, wenn diese nicht abtreibt. Die Bischofskonferenz folgt damit dem Kölner Modell.

 (DR)

Zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier erklärten die Bischöfe am Donnerstag, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, "selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. Dazu kann die Verabreichung einer ,Pille danach' gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat". Erzbischof Robert Zollitsch betonte allerdings, die "Pille danach" dürfe nicht generell als Instrument der Verhütung und Familienplanung verwendet werden. Hintergrund der Diskussion über die "Pille danach" ist der Fall einer vergewaltigten Frau in Köln, die von zwei katholischen Kliniken abgewiesen worden war. Die Krankenhäuser hatten sich geweigert, die Frau zu untersuchen und mögliche Spuren zu sichern, weil dies auch mit einer Beratung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch sowie dem Verschreiben der "Pille danach" verbunden gewesen wäre.

Die katholischen Bischöfe folgen damit nun weitgehend der Linie des Kölner Kardinals Joachim Meisner. Ausdrücklich betonen die Bischöfe in ihrer Erklärung: "Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden." Damit präzisierten die Bischöfe Stellungnahmen des Kölner Erzbistums, in denen zunächst die Tötungsabsicht bei der Einnahme der "Pille danach" zum moralischen Ausschlusskriterium gemacht worden war.

Der Erklärung ging eine ausführliche Debatte innerhalb und außerhalb der Bischofskonferenz voraus. Dabei ging es um moraltheologische und medizinische Einschätzungen, aber auch um die Frage, mit welchen vatikanischen Stellen Meisner seinen Kurs abgestimmt hatte.

Presseberichte, wonach er die Zustimmung des Papstes eingeholt habe, korrigierte Meisner. In der Erklärung der Bischofskonferenz heißt es nun, der Kardinal habe seine Stellungnahme vom 31. Januar 2012 "im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben" abgegeben. Die Vollversammlung hörte zur Klärung des moraltheologischen Sachverhaltes ein Referat des Mainzer Kardinals Karl Lehmann, der die Glaubenskommission der Konferenz leitet. Ferner unterrichtete Meisner seine Amtsbrüder über die Hintergründe seiner Entscheidung.

Die Bischöfe kündigten an, die "weiteren Zusammenhänge der Fragestellung - auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen - vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen". Sie betonten, sie vertrauten darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft "die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt".

Weiter erklärten die Bischöfe: "Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren." Sie kündigten weitere klärende Gespräche mit Medizinern und Beratern an.

Missbrauchs-Entschädigungsfonds zügig einrichten

Desweiteren dringen die deutschen Bischöfe auf eine zügige Einrichtung des staatlichen Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer. "Schade ist, dass die Bundesländer ihren Finanzierungsanteil bislang nicht zur Verfügung stellen", sagte Erzbischof Zollitsch in Trier. Auch die geplanten gesetzlichen Schritte könnten noch etwas beschleunigt werden, fügte der Erzbischof hinzu. Auf jeden Fall stehe die Kirche zu ihren "Mitwirkungszusagen an den neuen Mechanismen". Das habe der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, zugesagt.

Am Mittwoch hatte Rörig bei einem Bilanztreffen des Runden Tischs zum Kindesmissbrauch Bund und Länder kritisiert. 14 Monate nach dessen letzter Sitzung müssten die Missbrauchsopfer endlich konkrete Hilfen erhalten. Nach wie vor ist die Finanzierung des damals beschlossenen Entschädigungsfonds nicht gesichert. An den Kosten in Höhe von 100 Millionen Euro sollten sich Bund und Länder zu gleichen Teilen beteiligen.

Zur Fortführung der kirchlichen Missbrauchsstudie sagte Zollitsch, derzeit prüften die Bischöfe die Vorschläge von mehreren Instituten. Wer die Leitung der Studie übernehme, stehe aber noch nicht fest. Anfang Januar hatte die Bischofskonferenz sich von dem bisherigen Verantwortlichen, dem Kriminologen Christian Pfeiffer, getrennt und diesen Schritt mit einem zerrütteten Vertrauensverhältnis begründet. Dieser Schritt hatte für viele Schlagzeilen gesorgt.

Um einen neuerlichen Eklat zu vermeiden und die weitere Aufarbeitung voranzubringen, solle nun ein Beraterkreis eingerichtet werden, sagte Zollitsch. Er betonte, dass sich die Bischöfe "entgegen dem Eindruck, der in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit entstanden und durch Medien transportiert worden ist" weiter in der Aufarbeitung engagierten. Zugleich betonte er, sexueller Missbrauch an Minderjährigen sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. "Es kann nicht dabei bleiben, dass bisher weiterhin nur die katholische Kirche auf diesem Gebiet Hilfe und Aufarbeitung leistet."

Kritik am Urteil zu Adoptionsrecht

Die katholische Kirche hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Sukzessivadoption durch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften kritisiert. Die Adoption solle Kindern ermöglichen, «in einer vollständigen Familie aufzuwachsen», sagte Erzbischof Robert Zollitsch. Die Kirche halte an der Überzeugung fest, "dass die Annahme eines Kindes durch ein Ehepaar grundsätzlich die besten Voraussetzungen für die Entwicklung des Kindes bietet".

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag entschieden, dass Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen. Das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption durch Schwule und Lesben widerspreche dem Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes, entschied der Erste Senat einstimmig. Die Frage einer gemeinsamen Adoption stand dabei zunächst nicht zur Diskussion.


Quelle:
KNA , epd