Katholische Kirche begrüßt Beschlüsse zu Missbrauchsentschädigung

"Völlig d’accord"

Die Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs ist beschlossene Sache: Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches der Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass auch Opfer von verjährten Fällen Hilfen erhalten sollen. Gegenüber domradio.de begrüßt die Katholische Kirche die Empfehlungen.

 (DR)

Der Beauftrage der Deutschen Bischofskonferenz für die Fragen des sexuellen Missbrauches, der Trier Bischof Stephan Ackermann, erklärte am Mittwoch (05.10.2011) gegenüber domradio.de am Rande der Herbstvollversammlung in Fulda, die vorgelegten Vorschläge seien "in dem Sinne, in dem wir auch beraten haben". Damit erinnerte Ackermann daran, dass die Kirche selber an den Beratungen der Arbeitsgruppe beteiligt gewesen sei. Die Entscheidung der Katholischen Kirche, schon frühzeitig die Details des eigenen Umgangs mit dem Thema zu veröffentlichen, habe sich als richtig erwiesen. "Uns war wichtig, dass das möglichst kompatibel ist mit dem, was am Runden Tisch beraten wird."



Auch die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte die Lösung.  Die EKD unterstütze diese Lösung ausdrücklich, sagte der Stellvertreter des Bevollmächtigten der EKD bei der Bundesregierung, David Gill. Gill war Mitglied der Arbeitsgruppe. Die EKD habe intensiv an den Empfehlungen mitgearbeitet. Es sei jetzt den Institutionen überlassen, ob sie an die Opfer Geld zahlten, wenn die Fälle bereits verjährt seien.



Maximal 10.000 Euro pro Betroffenen

Der Staat wird dabei für die Leistungen maximal 10.000 Euro pro Betroffenen zahlen, teilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag im Anschluss an die Sitzung mit. Die Opfer erhalten direkt kein Geld. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden, der am 30. November zum letzten Mal tagen soll.



Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden, selbst für die Hilfen aufkommen sollen, vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Die Verantwortung der Täter dürfe nicht verschleiert werden, heißt es in den Empfehlungen an den Runden Tisch. Dabei geht es vor allem um kirchliche Einrichtungen, Schulen und Sportvereine. Einen gemeinsamen Fonds wird es nicht geben. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen.



Den Bergmann-Vorschlägen gefolgt

Opfer, deren zivilrechtlichen Ansprüche auf Entschädigung verjährt sind, sollen ergänzende Hilfe bekommen. Allerdings soll dieses Hilfesystem zeitlich begrenzt werden. Die Hilfen sollen der Rehabilitation der Betroffenen dienen. Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sollen für verschiedene Leistungen die Kosten übernommen werden, wenn sie nicht von den Krankenkassen finanziert werden können: für psychotherapeutische Hilfen, für Fahrten zu Behörden oder Ärzten, für Tätigkeiten in Selbsthilfegruppen sowie für Heil- und Hilfsmittel.



Ferner soll es Lotsen geben, die den Betroffenen bei der Suche nach zuständigen Behörden, Ärzten oder Therapeuten helfen. Die Arbeitsgruppe schlägt zudem vor, Defizite bei der Anwendung des Opferentschädigungsgesetzes zu beseitigen. Mit ihren Empfehlungen folgt die Arbeitsgruppe weitgehend den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD).