Bischöfe stellen Konzept zur Vorbeugung von Missbrauch vor

Rahmenordnung für alle Einrichtungen

Als Reaktion auf den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche haben die katholischen Bischöfe am Donnerstag in Fulda ein umfangreiches Konzept zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch vorgelegt. Die «Rahmenordnung zur Prävention bei sexuellem Missbrauch» formuliert Erwartungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätige katholische Einrichtungen bundesweit bei der Auswahl und Fortbildung ihres Personals berücksichtigen sollen.

Fulda: Starkes Interesse der Presse (DR)
Fulda: Starkes Interesse der Presse / ( DR )

Das Konzept soll auch in die Priesterausbildung integriert werden. Es gehe darum, Missbrauch erst gar nicht möglich werden zu lassen, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, vor Journalisten bei der Herbstvollversammlung der Bischöfe. Dazu müssten transparente Strukturen und klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Ende August hatten die Bischöfe bereits verschärfte "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch" vorgelegt, die den Umgang mit den Tätern und die Einschaltung der Justiz betreffen. Sie hatten dafür trotz mancher Kritik im Detail Lob aus Politik und Fachwelt geerntet.



Das neue Präventionskonzept sieht unter anderem vor, dass jedes der

27 Bistümer eine Stelle einrichtet, die sich um Präventionsfragen kümmert. Für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert, die Ehrenamtlichen sollen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.



Ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis

Kirchliche Einrichtungen sollen Verhaltensregeln für ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen Mitarbeitern und den betreuten Kindern und Jugendlichen entwickeln. Von den kirchlichen Arbeitgebern verlangt das Konzept, Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu erlassen, die auch arbeitsrechtlich verbindlich sind. Diözesen, kirchliche Institutionen und Verbände werden aufgefordert, Beratungs- und Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Mitarbeiter einzurichten.



Nach dem Sturm des Missbrauchsskandals, der die Kirche und auch die Bischöfe bis ins Mark erschüttert hat, sieht die Bischofskonferenz im Präventionskonzept einen Baustein, um Vertrauen zurückzugewinnen. Mit dem Maßnahmenkatalog könne man durchaus Vorreiter auch für andere gesellschaftliche Gruppen sein, meinte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch. Das zeige auch das große öffentliche Interesse an dem Konzept.



Keine Nennung konkreter Entschädigungszahlungen

Bei einer weiteren Hausaufgabe wollten sich die Bischöfe in Fulda noch nicht aus der Reserve locken lassen. Seit Wochen bauen Opfergruppen, aber auch die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, Druck auf, damit die Kirche sich auf konkrete Entschädigungszahlungen festlegt. Genau das taten Zollitsch und Ackermann aber nicht, auch wenn sie erneut die Bereitschaft zu finanziellen Leistungen bekundeten: Die Kirche wolle nicht vorpreschen und damit andere gesellschaftliche Gruppen unter Druck setzen, sagte der Freiburger Erzbischof. Ackermann warnte vor einer "Zuspitzung auf die Entschädigungssummen". Diese Tendenz würde statt einer Befriedung neue Polarisierungen bringen.



Zollitsch kündigte stattdessen an, die Kirche wolle bei der Sitzung des Runden Tisches der Bundesregierung in der kommenden Woche einen weiter gehenden Vorschlag zur Unterstützung der Opfer machen. Laut Zollitsch hat die Kirche ein Hilfsmodell aus verschiedenen Elementen entwickelt. Es gehe darum, die Opfer darin zu unterstützen, "ihr Opferschicksal zu überwinden und neue Stärke zu gewinnen, sagte er. "Wir verschließen uns keineswegs einem umfassenden Hilfskonzept."

Mehr zum Thema