Papsterlass für mehr Transparenz vatikanischer Geldgeschäfte

Motu Propio zum Jahresausklang

Papst Benedikt XVI. will die Finanzgeschäfte des Vatikan durch Anpassung an internationale Standards transparenter machen und aktiv gegen Geldwäsche, Korruption und Finanzierung von Terrorismus vorgehen. Die bislang unabhängige sogenannte Vatikanbank "IOR" wird künftig durch eine Finanzaufsichtsbehörde kontrolliert. Die neuen Normen sollen zum April in Kraft treten.

 (DR)

Das Fehlverhalten an den Finanzmärkten und in der Wirtschaft sowie der "schreckliche und zerstörerische Terrorismus", seien eine Bedrohung für den Frieden, heißt es in einem am Donnerstag vom Vatikan veröffentlichten Papsterlass. Der Heilige Stuhl wolle deshalb die "Prinzipien und die juristischen Instrumente der internationalen Gemeinschaft" im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus übernehmen. Der Vatikan hatte sich im Dezember 2009 in einem Währungsabkommen gegenüber der EU verpflichtet, seine Finanzgeschäfte transparenter zu gestalten.



Gleichzeitig mit dem päpstlichen Erlass in Form eines "Motu Proprio" wurde im Vatikan ein Gesetz veröffentlicht, das Bestimmungen zur Vorbeugung und Verhinderung von Geldwäsche und gegen Finanzierung von Terrorismus enthält. Demnach unterliegen alle finanziellen Transaktionen des Vatikanstaates und des Heiligen Stuhls sowie der davon direkt abhängigen Organe den internationalen Normen für eine größtmögliche Transparenz.



Die Einhaltung dieser Kriterien soll eine neue Finanzaufsichtsbehörde (AIF) überwachen; sie ist zu regelmäßiger Berichterstattung gegenüber dem vatikanischen Staatssekretariat verpflichtet. Ihre Statuten wurden ebenfalls am Donnerstag bekanntgegeben. Informationen über verdächtige Aktivitäten soll die AIF an die vatikanische Justiz weiterleiten.



Verstöße gegen die neuen Vorschriften sollen künftig mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen von Geldwäsche können bis zu zwölf Jahre Haft und bis zu 15.000 Euro Geldbuße verhängt werden. Auch Manipulationen der Finanzmärkte sowie Insidergeschäfte werden künftig mit Geld- oder Haftstrafen belegt.

Für die Weitergabe von Insiderwissen drohen bis zu sechs Jahre Haft sowie bis zu drei Millionen Euro Geldstrafe.



Künftig müssen für alle finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Vatikanstaates und des Heiligen Stuhls detaillierte Angaben über Herkunft, Verwendungszweck und Ziel von Geldern, Immobilien oder anderen Gütern vorliegen.



Insbesondere die sogenannte Vatikanbank IOR war in den vergangen Jahrzehnten wiederholt in Finanzskandale verwickelt. Zuletzt hatte die italienische Staatsanwaltschaft im September 23 Millionen Euro des Instituts auf einem Konto bei einer italienischen Bank gesperrt und Ermittlungen gegen den Präsidenten der Vatikanbank, Ettore Gotti Tedeschi, eingeleitet. Die Behörden warfen dem IOR vor, seiner Auskunftspflicht gegenüber der Italienischen Zentralbank nicht nachgekommen zu sein und dadurch die EU-Bestimmungen gegen Geldwäsche verletzt zu haben.



Einen Antrag auf Freigabe des Geldes lehnten italienische Gerichte zweimal ab, zuletzt kurz vor Weihnachten. Auch der frühere Präfekt der vatikanischen Missionskongregation, Kardinal Crescenzio Sepe, war im Herbst wegen des Verdachts unlauterer Geschäfte ins Visier der italienischen Staatsanwaltschaft geraten.



Der Vatikan hatte die Anschuldigungen der italienischen Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Zudem kündigte er an, sich um eine Aufnahme in die sogenannte Weiße Liste der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) zu bemühen. In diese mittlerweile rund 80 Einträge umfassende Liste werden Staaten und Territorien aufgenommen, die die OECD-Kriterien für transparente Geldgeschäfte erfüllen.



Die Europäische Union hatte im Oktober 2005 eine Richtlinie "zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" erlassen. In Deutschland gelten die Bestimmungen dieser Richtlinie seit August 2008.