Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Kreuzigung. Das theologische Verständnis unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen stark.
Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre "Substanz" ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich.
Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. Die katholische Kirche versteht die Gemeinschaft am Altar als Ausdruck der Einheit in Glaube und Lehre. Die Eucharistiefeier ist ein Sakrament.
Zur katholischen Kommunion sind nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten Notlagen - die Eucharistie empfangen. (KNA / 23.1.21)
22.02.2021
Bischof Georg Bätzing wünscht sich "einen neuen ökumenischen Aufbruch zur Einheit". In seinem "Hirtenwort zur Österlichen Bußzeit" bezeichnete der Limburger Bischof Ökumene als "ein wichtiges Stück der Kirchenentwicklung."
In der Diskussion um eine wechselseitige Teilnahme von Katholiken und Protestanten an der Feier von Abendmahl und Eucharistie betonte der Limburger Bischof, dass er auf eine "verantwortbare Öffnung der bisherigen Praxis" hoffe.
Ziel der Ökumene sei die "sichtbare Einheit aller Gläubigen". Einheit bedeute dabei nicht Einförmigkeit. Deshalb werde auch von Einheit in versöhnter Verschiedenheit gesprochen. Einheit gebe es nicht erst am Zielpunkt. "Lassen Sie uns ökumenisch Kirche auf dem Weg sein, vereint mit allen, die an Jesus Christus glauben, in der Verantwortung für die Menschen und für unsere Welt und Umwelt", so der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.
Nötige Klärung
Die für viele drängendste Frage der Ökumene sei: "Kann ich in Gottesdiensten der anderen Konfession zum Abendmahl oder zur Kommunion gehen?" Seit Jahren werde das Thema ökumenisch beraten, "viele Fragen wurden schon geklärt". Es blieben aber "Unterschiede, deren Klärung jetzt umso nötiger wird".
Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hatte im September 2019 das Votum "Gemeinsam am Tisch des Herrn" vorgelegt. Er will damit den einzelnen Gläubigen bei einer Gewissensentscheidung unterstützen. Die derzeitige intensive Debatte um das Papier sei "gut, denn es geht um Wesentliches und sehr Wertvolles", so Bätzing. "Ich hoffe sehr, dass das Votum zu einer solide begründeten und zugleich vorsichtig verantwortbaren Öffnung der bisherigen Praxis beiträgt", schreibt Bätzing.
Zukunftsthemen mit evangelischer Kirche abstimmen
Er ruft zudem dazu auf, Zukunftsthemen eng abgestimmt mit der evangelischen Kirche anzugehen. Bätzing weist darauf hin, dass "christliche Botschaften in der Welt, in Politik und Gesellschaft stärker wahrgenommen werden, wenn sie gemeinsam vorgetragen werden".
Dies gelte etwa für die Problematik der Triage in Kliniken, einen weltweit gerechten Zugang zu Impfstoffen, für Aussagen zur Menschenwürde, "zum Beispiel beim assistierten Suizid", oder für den Einsatz für Flüchtlinge und Notleidende.
Das "Hirtenwort" trägt den Titel "Mehr als du siehst - Schritte zur Einheit". Es ist auf der Homepage des Bistums abrufbar.
Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Kreuzigung. Das theologische Verständnis unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen stark.
Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre "Substanz" ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich.
Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. Die katholische Kirche versteht die Gemeinschaft am Altar als Ausdruck der Einheit in Glaube und Lehre. Die Eucharistiefeier ist ein Sakrament.
Zur katholischen Kommunion sind nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten Notlagen - die Eucharistie empfangen. (KNA / 23.1.21)