Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.
Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst eintreten. Dazu zählen etwa eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, physische Gewalt gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Beugestrafen, besonders die Exkommunikation, dürfen laut dem Kirchenrecht "nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten" verhängt werden.
(kna)
13.01.2021
Martin Luther wurde vor 500 Jahren durch Papst Leo X. exkommuniziert und dadurch aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Die katholische Theologin Johanna Rahner fordert die Aufhebung des Kirchenbanns über Reformator Luther.
Ein solcher Schritt könne "ein wichtiges Zeichen" im Dialog zwischen Katholiken und Protestanten setzen, sagte die Professorin für Dogmatik, Dogmengeschichte und Ökumenische Theologie an der Universität Tübingen in einem Interview der "Zeit"-Beilage «Christ & Welt» (Donnerstag).
Vor 500 Jahren exkommuniziert
Luther wurde vor 500 Jahren durch Papst Leo X. exkommuniziert und dadurch aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Damit sei die Tilgung von Luthers Andenken über den Tod hinaus beabsichtigt gewesen, erläuterte Rahner. Tatsächlich habe diese Entscheidung im Nachhinein betrachtet zu einem Verlust an theologischer Substanz geführt. "Vieles, was Luther an profund katholischen Inhalten in seinen Lehren weiter vertrat, war nach seiner Exkommunizierung plötzlich nicht mehr katholisch", beklagte Rahner. "Erwägungen, in der Muttersprache Gottesdienst zu feiern, waren beispielsweise nun tabu, nur weil Luther die deutsche Sprache in den Gottesdienst eingeführt hat."
Theologin Johanna Rahner stehe mit Forderung nicht alleine da
Mit ihrem Ruf nach einer Aufhebung des Kirchenbanns stehe sie nicht alleine da, betonte die Theologin. "Gerade haben der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen bekanntgegeben, dass sie an einer gemeinsamen Erklärung arbeiten." Der für die Ökumene zuständige Kurienkardinal Kurt Koch spreche von einem Schmerz in der katholisch-lutherischen Trennungsgeschichte. Zudem sei schon vor dem Reformationsjubiläum 2017 eine gemeinsame Expertenkommission eingerichtet worden, die die Theologie Luthers noch einmal umfassend untersuche. "Diese Kommission arbeitet schon sehr lange, inzwischen ist ein mehrbändiges Werk daraus geworden."
"Kirche im eigentlichen Sinn"
Rahner weiter: "Mit einer symbolischen Handlung, die den Bann dem Vergessen anheimgibt, könnte die katholische Kirche zum Beispiel anerkennen, dass auch die theologischen Traditionen der evangelischen Kirche ein legitimes Erbe sind, sie also durchaus auch 'Kirche im eigentlichen Sinn' ist." Auf die Frage, ob diese Ansicht "mehrheitsfähig" im Vatikan sei, antwortete sie: "Wahrscheinlich nicht." Dort denke man offenbar immer noch sehr in den alten Stereotypen, wonach die "Wildschweine im Weinberg des Herrn" wüten. "Es ist schon traurig, dass auch gut begründete theologische Einsichten institutionell so wenig rezipiert werden; hier fehlt es mitunter an gutem Willen, aber auch an differenzierter theologischer Bildung", fasste Rahner zusammen. "2021 wäre der richtige Zeitpunkt, es mal anders zu machen."
Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.
Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst eintreten. Dazu zählen etwa eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, physische Gewalt gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Beugestrafen, besonders die Exkommunikation, dürfen laut dem Kirchenrecht "nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten" verhängt werden.
(kna)