Synode berät überarbeitete Leitsätze zur Kirchenreform

"Sparmaßnahmen, Rückbau und effizientere Strukturen"

Als die EKD im Sommer elf Leitsätze zur Kirchenreform vorlegte, gab es neben Zustimmung auch viel Kritik. In einem neuen Entwurf, der jetzt zur Diskussion steht, haben die Autoren viel von den Kritikern aufgenommen.

Autor/in:
Norbert Zonker
Symbolbild: Beratungen über Reformen / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Beratungen über Reformen / © Harald Oppitz ( KNA )

Einen inhaltlichen Schwerpunkt bei der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) soll der seit drei Jahren laufende "Zukunftsprozess" bilden. Unter der Überschrift "Kirche auf gutem Grund" wird der Ratsvorsitzende, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, am Sonntagabend "Zwölf Leitsätze zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche" einbringen.

Der Titel deutet bereits an, dass die "Elf Leitsätze", die das von den drei Leitungsgremien der EKD (Synode, Rat und Konferenz der Kirchenleitungen) eingesetzte "Z-Team" oder "Zukunftsteam" im Sommer zur Diskussion gestellt hat, mittlerweile gründlich überarbeitet wurden. Der Text, der jetzt weiter beraten werden soll, ist um etwa die Hälfte gewachsen, das Stichwort "Frömmigkeit" ist an die erste Stelle gerückt, neu hinzugekommen ist ein Abschnitt "Seelsorge".

Kritik aus allen Richtungen

Die "Leitsätze" stießen gleich nach der Veröffentlichung auf Kritik aus allen Richtungen. Bemängelt wurde die Sprache des Papiers, die angeblich angestrebte Abschaffung der Ortsgemeinde oder die fehlende Würdigung der Arbeit der Pfarrer. "Von Gottes lebendigem Wirken in der Welt und in der Kirche" sei darin praktisch nicht die Rede, meinte etwa der Wiener evangelische Theologe Ulrich H.J. Körtner.

In der Überarbeitung sind zahlreiche Anregungen aufgenommen worden.

So wird etwa betont: "Starke und handlungsfähige ortsbezogene Gemeinden (Parochien) werden in Zukunft ebenso eine zentrale Rolle spielen wie inzwischen bewährte regionale Gemeindeverbünde oder Formen guter Zusammenarbeit von gemeindlichen und übergemeindlichen Diensten."

Verbesserung des Kirchensteuersystems

Der vorsichtige Vorschlag einer "begrenzten Entlastung auch im Bereich von Kirchensteuern" gerade für junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens wird so nicht mehr aufgeführt - statt dessen heißt es:

"Daneben sollen Ideen zur Verbesserung des Kirchensteuersystems und ergänzende Finanzierungsmodelle in der Gemeinschaft der Landeskirchen geprüft und dann auch mit den anderen Religionsgemeinschaften diskutiert werden, die Kirchensteuer erheben."

Ausgangspunkt der Überlegungen, heißt es in der Präambel, sei "die Einsicht, dass die Kirchen in Deutschland zukünftig weniger Mitglieder und weniger Ressourcen haben werden. Strukturen und Angebote können nicht im jetzigen Umfang fortgeführt werden». Die schwindende Akzeptanz von Kirche und ihrer Botschaft gehe einher mit einer tieferliegenden Glaubenskrise. Darum sei die Frage nach der Zukunftsperspektive "gleichermaßen eine geistliche und eine kirchenpolitische". Zugleich gehe es um "Sparmaßnahmen, Rückbau und effizientere Strukturen".

Schlanker und effizienter

Die Autoren sehen vor allem "drei strategische Herausforderungen":

das bessere Zusammenwirken der kirchlichen "Glieder und Organe", zweitens ein Handeln, das "Gemeinschaft und Zusammenhalt der ganzen Kirche achtet, in die auch der 'Fremdling' einbezogen ist". Neue Formen der Bindung und Zugehörigkeit jenseits von klassischer Mitgliedschaft träten in den Fokus. Drittens gelte es, die Wirksamkeit der Kirche in einer Öffentlichkeit in den Blick zu nehmen, "in der Aufmerksamkeit ein begrenztes Gut ist".

Auch in der neuen Fassung bleiben die Reformvorschläge eher allgemein und gehen nicht ins Detail. Interessanterweise fehlt die einzige konkrete Zahl aus dem vorigen Entwurf, in dem es hieß, die kirchliche Verwaltung solle "nicht nur kleiner, sondern schlanker und effizienter durch mehr gemeinsames und ein besser koordiniertes Handeln" werden. Dabei sollten Einsparungsgewinne in Höhe von 15 Prozent der ursprünglichen Verwaltungskosten erzielt werden.

Beschluss hat empfehlenden Charakter

Nun hat das Kirchenparlament das Wort, das allerdings in dieser Zusammensetzung zugleich sein letztes Wort sein wird - der Beschluss hat vor allem empfehlenden Charakter. Immerhin sind die Kirchenleitungen der 20 Gliedkirchen mit im Boot. In der Vorlage heißt es: "Die Zukunftsprozesse auf der Ebene der EKD und in den Landeskirchen gehören zusammen. Darum wollen die Leitsätze über ihre konkrete Bedeutung für die EKD hinaus auch den Landeskirchen Impulse für die Gestaltung ihres eigenen Weges in die Zukunft geben."


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema