Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.
Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten. (KNA / 10.11.19)
12.11.2019
"Entschädigung ist genau nicht, was wir als Institution leisten können": Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich im Unterschied zur katholischen Kirche gegen Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer ausgesprochen.
"Welche Institution könnte allen Ernstes entschädigen, was ein Täter jemandem an Leid angetan hat", sagte das Mitglied des EKD-Beauftragtenrates, Nikolaus Blum, am Dienstag vor der Synode der EKD. Die Forderungen nach Zahlungen in unterschiedlichem Umfang führten zwangsläufig zu Auseinandersetzungen über die Beweisbarkeit von Sachverhalten und damit zu den Verfahren, die Betroffene lange Zeit stark belasten und retraumatisieren würden.
Behutsam, unbürokratisch und schonend
"Wir wollen der Forderung nach individueller Aufarbeitung nachkommen und sie mit einem professionellen Anerkennungs- und Unterstützungssystem für und mit den Betroffenen verbinden, das auch nach Verjährung und ohne strenge Nachweispflichten seine Wirksamkeit entfaltet", erklärte Blum.
Das Modell setze darauf, sich gemeinsam mit den betroffenen Menschen oder ihren Anwälten darüber zu verständigen, was ihr Leid lindert und ihnen für die Zukunft neue Möglichkeiten eröffnet. "Es geht auch darum, sich als Institution auseinanderzusetzen, ins Gespräch zu gehen", sagte Blum. "Dass dies so behutsam, unbürokratisch und schonend wie möglich geschehen muss, ist selbstverständlich." In diesem Sinne setze sich der Beauftragtenrat für die Weiterentwicklung des kirchlichen Anerkennungs- und Unterstützungssystems ein.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.
Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten. (KNA / 10.11.19)