"Hitler-Glocke" in Herxheim darf hängen bleiben

Rechtlich nicht zu beanstanden

Die sogenannte Hitler-Glocke im rheinland-pfälzischen Herxheim am Berg darf im Kirchturm der protestantischen Jakobskirche hängen bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem veröffentlichten Beschluss.

Kirchturm der Jakobskirche in Herxheim / © Uwe Anspach (dpa)
Kirchturm der Jakobskirche in Herxheim / © Uwe Anspach ( dpa )

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt und lehnte den Antrag des Klägers - eines Mannes jüdischen Glaubens - auf Zulassung der Berufung ab. Die im Kirchturm seit 1934 hängende Glocke ist mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift "Alles fuer's Vaterland - Adolf Hitler" versehen.

Der Kläger hatte gegen einen Beschluss des Gemeinderats von Herxheim geklagt, der entschieden hatte, die Glocke "als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen". Der Kläger machte geltend, als Verwandter von überlebenden Naziopfern sehe er in dem Gemeinderatsbeschluss eine unzumutbare Verspottung und Verhöhnung der Opfer des Hitler-Terrors.

Gemeindesratsbeschluss rechtlich nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen - zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht entschied. Zwar könne man die Frage, ob die Glocke hängen bleiben solle, "politisch durchaus unterschiedlich beantworten". Rechtlich sei der Beschluss des Gemeinderats vom 12. März nicht zu beanstanden. Denn damit werde "das Schicksal der Juden unter dem menschenverachtenden nationalsozialistischen Regime weder gutgeheißen noch verharmlost". Vielmehr erkenne der Gemeinderat "die Gewalt und das Unrecht ausdrücklich an", welche die NS-Willkürherrschaft zur Folge gehabt habe.

Zugleich distanziere sich der Gemeinderat von der Gewaltherrschaft, "so dass im Hängenlassen der Glocke trotz des darauf befindlichen Hakenkreuzes und der Aufschrift keine Verharmlosung oder gar Billigung der Judenverfolgung zwischen den Jahren 1933 und 1945 zu sehen" sei, so das OVG. Die "vorhandene, optisch indes nicht sichtbare Glocke" werde zum Anlass genommen, zur Versöhnung aufzurufen.


Bronzeglocke mit Hakenkreuz / © Uwe Anspach (dpa)
Bronzeglocke mit Hakenkreuz / © Uwe Anspach ( dpa )
Quelle:
KNA