Beschlüsse der EKD-Synode 2018 in Würzburg

Jugend, Missbrauch und Digitalisierung

Vier Tage lang hat die Evangelische Kirche in Deutschland bei ihrer Synodentagung in Würzburg beraten. Am Mittwoch ging die Sitzung des Kirchenparlaments mit einer Reihe von Beschlüssen zu Ende. Die wichtigsten Entscheidungen.

EKD-Synode in Würzburg / © Norbert Neetz (epd)
EKD-Synode in Würzburg / © Norbert Neetz ( epd )

GLAUBE JUNGER MENSCHEN: Die evangelische Kirche will junge Erwachsene stärker an Entscheidungen beteiligen. In einer Absichtserklärung sprach sich die Synode für mehr Mitbestimmungsrechte für Unter-30-Jährige aus. Stärker als bislang wolle man jungen Erwachsenen in Kirchengemeinden, Gremien und Leitungsorganen der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD, Verantwortung übertragen, heißt es in dem Beschluss. Eine 20-Prozent-Quote, wie sie im Lutherischen Weltbund gilt, soll als Vorbild dienen. Das Präsidium der Synode will im kommenden Jahr einen Vorschlag machen, wie die Mitbestimmung organisiert werden kann.

SEXUALISIERTE GEWALT: Die Synode beschloss einen Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung und Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Sie machte sich damit weitgehend den Vorschlag des Beauftragtenrates zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt der EKD zu eigen, den die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates vorgestellt hatte. Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und mehrere Studien zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle sind die Kernpunkte des Plans. Rund 1,3 Millionen Euro bewilligte die Synode für die Aufarbeitung im Haushalt 2019.

DIGITALISIERUNG: Die Synode der EKD hat einstimmig eine Digitalisierungs-Offensive beschlossen. Zunächst sollen drei Stellen im Kirchenamt in Hannover geschaffen werden: für einen Digitalisierungs-Manager, für einen Chef-Ethiker für den digitalen Wandel sowie für einen IT-Experten. Außerdem soll es einen Innovationsfonds geben, der für das Jahr 2019 mit rund einer Million Euro ausgestattet werden soll. Damit soll es möglich sein, auch kurzfristig digitale Innovation zu fördern. Insgesamt stellt die Synode 2,2 Millionen Euro im Haushalt 2019 für die Maßnahmen zur Verfügung.

HAUSHALT: Der einstimmig beschlossene Haushalt der EKD für 2019 sieht insgesamt Ausgaben von 218 Millionen Euro vor, was etwa dem Volumen des laufenden Jahres entspricht. Wichtigste Finanzierungsquelle ist die sogenannte allgemeine Umlage der Landeskirchen. Sie soll für 2019 um rund vier Prozent auf 94,5 Millionen Euro (2018: 90,8 Millionen Euro) steigen. Die evangelische Kirche will 2019 mehr Geld für die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Kirche und Digitalisierung ausgeben. 1,3 Millionen Euro stellte die EKD-Synode für die Arbeit des Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zur Verfügung. 2,2 Millionen Euro sollen in die Digitalisierungs-Strategie der EKD fließen.

KIRCHLICHES ARBEITSRECHT: Die Synode beschloss, das Mitarbeitervertretungsgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Kirchenmitgliedschaft nicht mehr zwingend nötig ist, um in eine Mitarbeitervertretung gewählt zu werden. Bislang galt die Regel, dass Mitarbeitervertreter einer christlichen Kirche angehören mussten. Nun wurde diese Klausel im kirchlichen Arbeitsrecht aufgeweicht. Grundsätzlich können alle Mitarbeiter, die länger als sechs Monate im Betrieb sind, in die Vertretung der Beschäftigten gewählt werden. Die einzelnen Gliedkirchen können aber beschließen, dass weiterhin nur Kirchenmitglieder wählbar sind.

KIRCHENASYL: Die evangelische Kirche will mit der Bundesregierung über die dieses Jahr beschlossene Verschärfung des Kirchenasyls verhandeln. In einem Beschluss forderte die Synode den EKD-Rat dazu auf, mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Gespräche zu führen mit dem Ziel, "zukünftig wieder im Sinne der ursprünglichen Absprache zu verfahren". Die Innenministerkonferenz hatte mit Wirkung zum August eine Verschärfung für Kirchenasylfälle beschlossen, bei denen Gemeinden Schutzsuchenden in besonderen Härtefällen Obdach gewähren. Seitdem kann die oftmals maßgebliche Frist von sechs auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden nach Ansicht des Bundesamts Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Vorher ging nach Ablauf des halben Jahres die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über, was den Behörden ein Dorn im Auge war. Die Frist von sechs Monaten wird durch das Kirchenasyl oftmals überschritten.

RECHTSPOPULISMUS: Die Synode hat in einem Beschluss zu den Gefahren des Rechtspopulismus ein Statement gegen Ausgrenzung und Hetze gesetzt. "Wir können uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen ausgegrenzt, verachtet, verfolgt oder bedroht werden", heißt es. Alle Mitglieder der Kirche sollen sich denen entgegenstellen, die gegen jüdische Nachbarn hetzen oder gewaltsame Angriffe auf Juden tolerieren. Außerdem bittet die Synode die Landeskirchen, in der Ausbildung von Vikaren darauf zu achten, dass sie rechtspopulistischen Einstellungen begegnen können.

MIGRATION: Die evangelische Kirche soll sich nach einem Beschluss der Synode weiter für ein gemeinsames europäisches Asylsystem mit hohen Verfahrens- und Aufnahmestandards einsetzen. Außerdem brauche es sichere und legale Wege für Schutzsuchende in die EU, ein europäisches Neuansiedlungsprogramm, eine Vergabe humanitärer Visa und einen erleichterten Familiennachzug.

EUROPAWAHL: Die Synode hat den Rat der EKD, die einzelnen Gliedkirchen, die Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa und die Konferenz Europäischer Kirchen beauftragt, auf die politische Bedeutung der Europawahl im Mai 2019 aufmerksam zu machen. Insbesondere junge Menschen und Erstwähler sollen zur Teilnahme an der Wahl motiviert werden.

KOHLEAUSSTIEG: Die Synode sprach sich in einem Beschluss für einen zügigen Ausstieg aus der Kohleverstromung aus. Sie forderte die verantwortlichen Politiker auf, sich dafür einzusetzen, dass das Pariser Klimaabkommen umgesetzt wird und die deutschen Klimaziele noch erreicht werden. Des weiteren sprach sie sich dafür aus, ein konkretes Kohleausstiegsdatum festzulegen. Die Politik sei gefordert, den damit verbundenen Strukturwandel konsequent sozialverträglich zu gestalten.

PRÄSIDIUM: Der lippische Superintendent Andreas Lange wurde in Würzburg zum Vizepräses der Synode gewählt. Die Wahl war nötig geworden, nachdem im vergangenen Jahr Vizepräses Klaus Eberl aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Leitungsebene der Evangelischen Kirche im Rheinland ausgeschieden war und damit auch das Ehrenamt in der EKD-Synode niedergelegt hatte. Lange gehörte bereits dem sieben Mitglieder umfassenden Präsidium der EKD-Synode an. Neu ins Präsidium gewählt wurde der Mühlhäuser Superintendent Andreas Piontek aus der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.

SYNODE 2019: Im nächsten Jahr kommt die EKD-Synode vom 9. bis 13. November 2019 in Dresden zu ihrer Jahrestagung zusammen. Im Mittelpunkt wird die Friedensarbeit in der evangelischen Kirche stehen.


Quelle:
epd