Vor 50 Jahren erlaubte der Vatikan gemischtkonfessionelle Ehen

Geschenk für alle Liebespaare

Gemischtkonfessionelle Ehen sind heute fast eine Selbstverständlichkeit. Noch vor 50 Jahren war das ganz anders. Deshalb war es eine Sensation, als Papst Paul VI. die Exkommunikation für betroffene Katholiken abschaffte.

Autor/in:
Thomas Jansen
Junges Paar (dpa)
Junges Paar / ( dpa )

Es war wohl eines der größten Geschenke für Liebespaare, das ein Papst je gemacht hat: Vor 50 Jahren, am 18. März 1966, schaffte der Vatikan die Exkommunikation für jene Katholiken ab, die gegen die damals gültigen kirchenrechtlichen Vorschriften für gemischtkonfessionelle Ehen verstießen; etwa, weil sie wegen ihres evangelischen Partners evangelisch heirateten; oder weil sie die Kinder einer solchen Verbindung nicht im katholischen Glauben erzogen.

Dieses Geschenk fiel keineswegs vom Himmel. Hintergrund waren nicht zuletzt die großen Bevölkerungsverschiebungen als Folge des Zweiten Weltkriegs. Sie führten zu einer bislang in diesem Umfang unbekannten Durchmischung der Konfessionen in Europa, nicht zuletzt im Nachkriegsdeutschland, das Millionen Vertriebene aus den Ostgebieten aufnahm. Zwischen Flensburg und Garmisch-Patenkirchen kam es in den 1950er und 60er Jahren immer häufiger zum Ja-Wort über die Konfessionsgrenzen hinweg.

Den "besonderen Verhältnissen" geschuldet 

Man müsse zugeben, dass "die besonderen Verhältnisse unserer Zeit, die so rasch tiefgreifende Umwälzungen im sozialen und familiären Leben bewirkt haben, die Beachtung der kirchlichen Vorschriften über die Mischehen gegenüber früheren Zeiten erschwerten", heißt es in der sogenannten Instruktion der vatikanischen Glaubenskongregation.

Das Schreiben trägt den lateinischen Titel "Matrimonii sacramentum" (Das Sakrament der Ehe). Zwischen Katholiken und Nichtkatholiken entstünden dadurch leichter Freundschaften, "aus denen, wie die Erfahrung zeigt, die Gelegenheiten zu Mischehen erwachsen", stellt das Schreiben nüchtern fest.

Exkommunikation als Strafe nicht mehr angemessen

Den theologischen Boden für diesen Schritt bereitete die ökumenische Öffnung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65), das wenige Monate zuvor zu Ende gegangen war. Diese Bischofsversammlung hatte sich so positiv wie nie zuvor über die nichtkatholischen Konfessionen geäußert. Die Strafe der Exkommunikation erschien deshalb auch aus theologischer Sicht im Zusammenhang mit gemischtkonfessionellen Ehen nicht mehr angemessen.

Das alte Kirchenrecht von 1917, das in den 1960er Jahren noch galt, verlangte vom katholischen Partner in einer gemischtkonfessionellen Ehe noch die Missionierung des nichtkatholischen Partners. Er sollte zum Übertritt bewegt werden. Am besten war es demnach jedoch, wenn die Priester die Gläubigen von vornherein von solchen Mischehen abhielten. Wer dagegen als Katholik seine Kinder nicht katholisch taufte, zog sich automatisch die Exkommunikation zu.

Streben nach Ehen zwischen Katholiken

Ein vollständiger Triumph der Liebe war auch das vatikanische Schreiben von 1966 gleichwohl nicht. Es hielt daran fest, dass sich Katholiken tunlichst nur in Katholikinnen verlieben sollten. Die Kirche sehe es als eine "vordringliche Aufgabe, sowohl in den Eheleuten als auch in den Kindern das Gut des Glaubens zu schützen und zu bewahren". Daher sei sie "mit größter Sorge und Wachsamkeit bestrebt, dass Katholiken nur mit Katholiken die Ehe eingehen", heißt es darin.

Die Instruktion über die Mischehen war nur der erste Schritt. Vier Jahre später, 1970, schuf Papst Paul VI. schließlich mit dem Schreiben "Matrimonia Mixta" (Mischehen«) die noch heute gültige kirchenrechtliche Grundlage für gemischtkonfessionelle Ehen. Mit seiner umfänglichen Würdigung der neuen Realität ging dieses Dokument auch in das neue Kirchenrechtsbuch von 1983 ein. Demnach verlangt eine Ehe zwischen einem Katholiken und einem Nichtkatholiken die ausdrückliche Erlaubnis des zuständigen Ortsbischofs; der katholische Partner muss die Gefahr des Glaubensabfalls ausschließen und sich für eine Erziehung der Kinder im katholischen Glauben einsetzen.

Auch heute noch sind gemischtkonfessionelle Ehen daher nicht frei von ökumenischem Sprengstoff. Papst Franziskus wurde damit jüngst beim Besuch der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde in Rom erneut konfrontiert: Eine evangelische Frau klagte ihm ihr Leid darüber, dass sie mit ihrem Mann nicht gemeinsam zum Abendmahl gehen dürfe.


Quelle:
KNA