Gemeinde reicht Verfassungsklage gegen eigene Landeskirche ein

Kritik an Rückzug aus ländlichem Raum

Die Kirchengemeinde Sankt Servatius im niedersächsischen Haverlah (Landkreis Wolfenbüttel) hat Verfassungsklage gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig eingereicht.

Weniger Kirchen im ländlichen Raum? / © Julian Stratenschulte (dpa)
Weniger Kirchen im ländlichen Raum? / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Sie wehrt sich gegen die von der Landeskirche angestrebte Kirchenstrukturreform, wie der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Jochen-Konrad Fromme, und der geschäftsführende Pfarrer Karl-Heinz Behrens, am Freitag in Haverlah mitteilten.

Kritik an Zentralisierung der Pfarrerarbeit

Die Gemeinde wende sich "gegen den Rückzug aus dem ländlichen Raum und die Zentralisierung der Pfarrerarbeit", heißt es weiter in der Erklärung. Dadurch werde der Abstand zwischen Kirchenmitgliedern und der Kirche vergrößert, "was die Austrittswelle beschleunigen" werde. Es dürfe nicht sein, dass im ländlichen Raum die Pfarrstellen um 25 bis 30 Prozent gekürzt würden, während auf der anderen Seite die Verwaltung weiter wachse.

Neues Gesetz als Handlungsgrundlage

Hintergrund ist ein von der zuständigen Synode 2015 beschlossenes Gesetz, das die stärkere Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in sogenannten Gestaltungsräumen vorsieht. Diese sollen von den 13 Propsteien innerhalb ihrer Grenzen eingerichtet werden und neue Grundlage für die Verteilung der Pfarrstellen in der Landeskirche sein. Ziel der Reform ist es laut Landeskirche, die Gemeindepfarrstellen bis zum Jahr 2020 von derzeit rund 190 auf 170 zu reduzieren und in der Breite so zu verteilen, dass alle 389 Gemeinden versorgt sind. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sollen künftig stärker im Team zusammenarbeiten.

Ausbleibende Mittelkürzung in der Verwaltung sei willkürlich

Die Gemeinde Haverlah kritisiert insbesondere einen "Zwang zur Bildung von Kirchengemeindeverbänden" und eine "Zwangsmitgliedschaft in unwirtschaftlichen Verwaltungsverbänden". Das schränke die Autonomie der Kirchengemeinden willkürlich ein, hieß es. Durch eine Zentralisierung im ländlichen Raum und einen Rückzug aus der Fläche werde "gegen den Geist der landeskirchlichen Verfassung verstoßen, die die Ortskirchengemeinde eindeutig in den Mittelpunkt der Kirchenarbeit mit den Gläubigen stellt". Auch werde den Ortskirchengemeinden ihr verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung genommen. Die Mittelkürzung nur im Bereich der Gemeindepfarrer, aber nicht bei der Verwaltung vorzunehmen, sei ist willkürlich, so die Gemeinde.


Quelle:
KNA