EKD soll künftig ganz offiziell Kirche sein

Grundsatzentscheidung der Synode

70 Jahre nach ihrer Gründung soll die Evangelische Kirche in Deutschland ausdrücklich zur Kirche im theologischen Sinne erklärt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der EKD-Grundordnung vor, der bei der Synodentagung eingebracht wurde.

EKD-Synode in Bremen / © Hanno Gutmann (epd)
EKD-Synode in Bremen / © Hanno Gutmann ( epd )

Damit soll unter anderem festgestellt werden, dass die EKD als eine Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen selbst Kirche ist. Die Änderung der Kirchenverfassung muss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Synode und Kirchenkonferenz, der Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen, beschlossen werden. Zudem müssen alle Landeskirchen die Grundordnungsänderung ratifizieren.

EKD keine "Union von Kirchen"

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs sagte EKD-Ratsmitglied Markus Dröge, nach jahrzehntelangen Diskussionen werde der theologische Konsens über die Art des Kircheseins der EKD in der Grundordnung ausdrücklich festgehalten. Mit der Ergänzung des Verfassungsartikels 1 werde zugleich klargestellt, dass die EKD keine "Union von Kirchen" darstelle, auch keine "Verwaltungsunion". Durch die Grundordnungsänderung ändere sich nichts an der Kompetenzverteilung zwischen den Landeskirchen und der EKD, versicherte der Berliner Bischof Dröge. Auch werde verdeutlicht, dass die EKD kein Bekenntnis brauche, um Kirche zu sein.

Bedenken gegen das Vorhaben, die EKD zur Kirche zu erklären, gibt es offensichtlich in den lutherischen Kirchen von Braunschweig, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg. Hintergrund ist die kirchenpolitische Debatte über das Verbindungsmodell, mit dem die konfessionellen Zusammenschlüsse der unierten und lutherischen Landeskirchen sowie die EKD eine engere Kooperation und bessere Koordination anstreben.

 


Quelle:
epd