Verfassungsgericht lehnt Zusammenlegung mit Bundestagswahl ab
Nach monatelangem Rechtsstreit steht der 30. August als Termin für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen fest. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster wies am Dienstag eine von SPD und Grünen dagegen gerichtete Klage ab.