Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland

Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien

Seit dem 1. Mai 2011 gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit: Bürger aus den EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Ungarn, Tschechien und der Slowakei können ohne Einschränkungen eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Wie sieht es ein Dreivierteljahr danach aus? Der von manchen befürchtete, von anderen erhoffte Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt blieb bislang aus. Warum dies so ist, welche Anfragen und Erfahrungen Organisationen gemacht haben, die sich für zugezogene Arbeitnehmer einsetzen, und welche Möglichkeiten der Sozialverband Kolping ausschöpft, um Arbeitsmigranten in Deutschland den Rücken zu stärken, ist Thema der Sendung.

 (DR)