Was folgt auf die ARGEN?

Hartz IV

Die Arbeit der Jobcenter oder ARGEN gilt als mäßig erfolgreich. Arbeitsuchende erhalten erst nach langen Wartezeiten einen Beratungstermin, die Höhe bewilligter Hartz-IV -Leistungen hält vor den Sozialgerichten zu Lasten der ARGEN oft nicht stand, die Gerichte werden derzeit mit Einsprüchen gegen Hartz IV-Bescheide förmlich überrollt.

 (DR)

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem Ende letzten Jahres den Zusammenschluß der örtlichen Arbeitsagenturen mit den Sozialämtern der Städte für nicht verfassungskonform erklärt.

Verfassungswidrig und wenig effizient. Was folgt auf die ARGEN? Darüber diskutiert der Präsident des Landessozialgerichtes Dr. Jürgen Brand mit Andreas Sellner, Leiter der Abt. Gefährdetenhilfe beim Diözesan Caritasverband Köln und Moderator Peter Kolakowski.