In sechs Monaten läuft die geltende Bleiberechtsregelung von 2009 aus

Abschiebung - und was dann?

Langjährig geduldeten Flüchtlingen, die noch keinen Arbeitsplatz und damit kein eigenes Einkommen vorweisen können, droht bald die Abschiebung. Entweder müssen Flüchtlinge nach vielen Jahren Aufenthalt in Deutschland in eine fremd gewordene Heimat ohne Perspektiven zurück; oder aber ihre jetzige "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" wird wieder durch eine befristete Duldung ersetzt. Das bedeutet noch schlechtere Chancen auf einen Arbeitsplatz. "Wir brauchen dringend eine Verlängerung der geltenden Bleiberechtsregelung, sonst gibt es viele Verlierer. Diese Menschen suchen Perspektiven bei uns; noch ist es nicht zu spät", warnt der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel.

 (DR)

Die bereits verabschiedete Bleiberechtsregelung ab 2012 gibt nur noch minderjährigen Flüchtlingen sowie deren Eltern und Geschwistern eine Perspektive auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. "Dass die Potenziale junger Flüchtlinge, die hier zur Schule gehen und Ausbildungen anstreben, genutzt werden, ist schon mal klug", so Hensel. Aber alle anderen geduldeten Flüchtlinge müssen sich mit Papieren auf einen Job bewerben, die ihnen nur für die nächsten drei Monate das Hierbleiben erlauben.--
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Welche Möglichkeiten gibt es, den Menschen doch noch einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewähren? Darüber diskutieren Flüchtlingsexperten.