Entmündigt und entwürdigt

Das Betreuungsrecht muß dringend reformiert und gestaltet werden

Entmündigung und Bevormundung von Menschen mit Behinderung soll es in Deutschland seit 1992 nicht mehr geben - auf dem Papier! Rechtliche Betreuung unterstützt Menschen mit dem Ziel, ihre Selbstbestimmung und ihre Rechte zu verwirklichen. Dies gelingt aber nur, wenn die Praxis von Entmündigung und Vormundschaft aus den Köpfen von Bürokraten aber auch Betreuenden endgültig verschwinden.

Frau im Rollstuhl / © Patrick Seeger (dpa)
Frau im Rollstuhl / © Patrick Seeger ( dpa )

 Eine wichtige Rolle können dabei Betreuungsvereine übernehmen, denn sie bilden ein zentrales Element des Betreuungswesens und sind für die Information, Beratung und Unterstützung von Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Bevollmächtigen und Betreuern unerlässlich. Hinzu kommt: Nur eine ausreichende, verlässliche und kontinuierliche Finanzierung gewährleistet, dass die Betreuungsvereine ihren gesellschaftlichen Auftrag und ihre Aufgaben erfüllen könnten.

Anläßlich des unlängst zu Ende gegangenen Weltkongress Betreuungsrecht unter der Schirmherrschaft von Bundesjustizminister Heiko Maas und dem 15. Betreuungsgserichtstag diskutieren Experten über den aktuellen Stand, die Aufgaben von Politik und Gesellschaft und berichten über positive Entwicklungen und Beispiele, u.a. aus dem Erzbistum Köln Gesprächspartner.

Prof. Dr. Dagmar Brosey, Technische Hochschule Köln, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften, Vizepräsidentin des 4. Weltkongresses Betreuungsrecht 2016 Karl-Heinz Zander, Geschäftsführer des Betreuungsgerichtstags e.V.

Moderation: Peter Kolakowski