Sekte "Zwölf Stämme" scheitert mit Klage gegen Deutschland

Prügel keine Erziehungsmaßnahme

Niederlage für die Sekte "Zwölf Stämme": Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klage von Mitgliedern der Gruppe gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Die Eltern sahen Prügelstrafen als Erziehungsmaßnahme an.

Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" / © Daniel Peter (epd)
Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" / © Daniel Peter ( epd )

Der Entzug des elterlichen Sorgerechts und die staatliche Inobhutnahme von mehreren Kindern der beiden Familien sei nötig und rechtmäßig gewesen, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag. Die deutschen Gerichte hätten fair, sorgfältig und angemessen über die Inobhutnahme entschieden.

Prügel als Erziehungsmaßnahme

Die Klagen bezogen sich auf Vorfälle in zwei ehemaligen Wohngemeinschaften der Sekte in Bayern. Dort wurde 2012 bekannt, dass Mitglieder der aus den USA stammenden "Zwölf Stämme" ihre Kinder systematisch schlugen. Die Eltern sahen Prügelstrafen als notwendige Erziehungsmaßnahme an.

Auf Antrag des zuständigen Jugendamtes wurden die Kinder aus den Familien und in die Obhut von Kinderheimen und Pflegefamilien genommen. Die deutschen Richter begründeten das mit der in der Sekte institutionalisierten Gewalt gegen Kinder. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof sah in den Prügelstrafen die Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, wie sie die Menschenrechtskonvention verbietet.

Standorte in Deutschland aufgelöst

Inzwischen hat die Sekte laut Medienberichten ihre deutschen Standorte aufgelöst. Kommunen gibt es offenbar in Tschechien. Mehrere Kinder sollen nach Erreichen der Volljährigkeit zu ihren Familien zurückgekehrt sein. Nach Angaben Straßburgs sind weiter einige Kinder der Klägerfamilien in Pflegefamilien untergebracht.

Das Straßburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Kläger haben drei Monate Zeit, eine Überweisung an die Große Kammer des Gerichtshof für Menschenrechte zu beantragen. Sollte dies abgelehnt werden, wird das Kammerurteil rechtskräftig. Andernfalls wird die Große Kammer die Klagen erneut verhandeln.


Quelle:
KNA