Iren stimmen über Blasphemie-Gesetz ab

Wird Gotteslästerung als Straftat aus Verfassung gestrichen?

Per Referendum soll am Freitag entschieden werden, ob Gotteslästerung als Straftat aus der Verfassung der Republik gestrichen werden soll. Die Kirche hatte kürzlich deutlich gemacht, dass sie sich nicht für den Erhalt des Gesetzes stark machen werde.

Wahlkampf in Irland: Ja zur Entkriminalisierung von Religionskritik / © Clodagh Kilcoyne (Reuters)
Wahlkampf in Irland: Ja zur Entkriminalisierung von Religionskritik / © Clodagh Kilcoyne ( Reuters )

Die irische Bevölkerung wird am Freitag parallel zur Präsidentschaftswahl auch über die Streichung von Blasphemie als Straftatbestand aus der irischen Verfassung abstimmen. Die Iren werden in dem Referendum entscheiden, ob das Wort Blasphemie aus einer Gesetzesklausel von 1937 gestrichen werden soll, die besagt, dass die "die Veröffentlichung oder Äußerung blasphemischer, aufrührerischer oder unanständiger Dinge eine Straftat ist, die strafrechtlich verfolgt werden muss".

Die katholische Bischofskonferenz in Irland hatte Anfang des Monats deutlich gemacht, dass sie sich nicht für den Erhalt des "größtenteils überflüssigen" Gesetzes stark machen werde. Solche Gesetze würden in anderen Ländern häufig genutzt, "um Gewalt und Unterdrückung von Minderheiten zu rechtfertigen", hieß es in dem Statement der katholischen Kirche zum Thema. Laut einer Umfrage der "Irish Times" sprachen sich vergangene Woche 51 Prozent der Befragten für die Abschaffung des Blasphemie-Gesetzes aus. Lediglich 19 Prozent gaben an, für den Erhalt der Klausel votieren zu wollen.

Schutzmaßnahme für christlichen Glauben

Das Blasphemie-Gesetz in der irischen Verfassung soll seit 1937 den christlichen Glauben vor Verächtlichmachung schützen. Zusätzlich hatte die irische Regierung 2009 ein erweitertes Gesetz gegen Gotteslästerung eingeführt, das "grob missbräuchliche oder beleidigende Aussagen" mit Bezug auf "heilig gehaltene Angelegenheiten einer jeden Religion" unter Strafe stellte. Seither sind allerdings keine einschlägigen Verurteilungen bekanntgeworden.

Für Aufsehen sorgte allerdings die Anzeige einer Privatperson gegen den Fernsehstar Stephen Fry. Dieser hatte 2015 in einem Interview die Frage gestellt, wie er einen "launischen, gemeinen, dummen Gott respektieren" solle, der eine "Welt geschaffen hat, die so voller Ungerechtigkeit und Leid" sei. Mit Verweis auf Krankheiten wie Knochenkrebs bei Kindern führte er weiter aus, dass ein Universum, das angeblich von einem solchen Schöpfer erschaffen worden sei, das Werk eines "Wahnsinnigen" sein müsse. Das Verfahren wurde 2017 eingestellt mit der Begründung, es seien die Rechte von niemandem verletzt worden.


Quelle:
KNA