Regeln für Gottesdienste an Weihnachten

Gottesdienste erlaubt - Maskenpflicht und Gesangsverbot

Die katholische Kirche in Deutschland begrüßt die Gottesdienstregeln für die nächsten Wochen. Bund und Länder hatten am Sonntagmittag einen harten Lockdown ab Mittwoch für ganz Deutschland beschlossen.

Frau in einer Kirchenbank / © Harald Oppitz (KNA)
Frau in einer Kirchenbank / © Harald Oppitz ( KNA )

Im Wortlaut: 

"Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gibt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen."

Bundeskanzlerin Angela Merkel bestätigte dies in der Bundespressekonferenz am Sonntagmittag. Merkel: "Wir werden Gespräche mit den Kirchen führen, das wird das Innenministerium machen.“ Bayerns Ministerpräsident Söder fügte hinzu, dass Gottesdienste mit Masken, Anmeldung und ohne Gesang eine Belastung für viele sein können. Söder: “Gerade in der Kirche geht es aber um Leben und Schutz der Menschen, deshalb ist das gut vertretbar.“

Katholische Kirche begrüßt Gottesdienstregeln

Die katholische Kirche in Deutschland begrüßt die "derzeitige Möglichkeit für die weitere Feier von Gottesdiensten zum jetzigen Zeitpunkt". Der Sprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur weiter: "Gleichzeitig rufen wir erneut zu äußerster Vorsicht und der strikten Einhaltung aller vorhandenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen auf. Verantwortung und Augenmaß sind das Gebot der Stunde." In den nächsten Tagen würden - wenn erforderlich - weitere Gespräche auf Länder- und Bundesebene geführt.

Zum Beschluss über den erneuten Lockdown sagte die Bundeskanzlerin am Sonntagmittag, die bisherigen Maßnahmen hätten nicht gereicht. Es sei wieder ein exponentielles Wachstum bei der Zahl der Neuinfektionen zu beobachten. Das Gesundheitssystem sei sehr stark belastet, mahnte Merkel. Das Ziel bleibe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Davon hänge auch ab, wie es nach dem 10. Januar weitergehe, sagte sie.

Abstimmungen zwischen den Kirchen

Abstimmungen zwischen den evangelischen Kirchen in Deutschland und der katholischen Kirche hätten bereits begonnen, erklärte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung am Sonntag in Darmstadt. Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau werde über das weitere Vorgehen beraten und die aktualisierten Empfehlungen veröffentlichen. Dies sei ab Mitte der Woche zu erwarten.

"Alle wollen, dass die Weihnachtsbotschaft Menschen erreicht und stärkt, und alle wollen, dass Menschen geschützt und nicht gefährdet werden", erklärte Jung und ergänzte: "Es würde zu Recht als ein Widerspruch zur Botschaft des Festes empfunden, wenn Gottesdienste Menschenleben gefährden."

Gespräche zwischen Kirche und Politik in den nächsten Tagen

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) kündigte am Sonntag in Wiesbaden für die nächsten Tage Gespräche mit den Kirchen über die Weihnachtsgottesdienste an. Eine Absage aller Gottesdienste an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen, wie sie der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU), ins Gespräch gebracht hatte, schloss er aus.

Brinkhaus hatte die Kirchen aufgefordert, Gottesdienste an Weihnachten zu überdenken: "Ich appelliere an die Einsicht der christlichen Kirchen, die kirchlichen Veranstaltungen so weit wie möglich zurückzufahren und nach Alternativen zu suchen, um die Gläubigen keinem Risiko auszusetzen", sagte er der "Rheinischen Post" (Samstag).

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung ist nach den Worten von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits mit den Kirchen im Gespräch. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in Hannover, die Angehörigen der Religionsgemeinschaften in Niedersachsen würden in den nächsten Wochen um äußerste Zurückhaltung bei dem Besuch von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen oder Moscheen gebeten. Die Landesregierung werde in den kommenden Tagen mit den Verantwortlichen der Glaubensgemeinschaften Gespräche darüber führen, wie bei dennoch stattfindenden religiösen Zusammenkünften das Infektionsgeschehen minimiert werden könne.

Bischof Overbeck: Kirchliche Kontakte aufs Nötigste reduzieren

Der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, empfiehlt, alle nicht zwingend notwendigen Kontakte im kirchlichen Leben weiter zu reduzieren. Die öffentlichen Gottesdienste sollten möglichst auf die Sonn- und Feiertage beschränkt werden, sagte er am Sonntag nach Beratungen mit dem Krisenstab in seinem Bistum.

"Ich bin mir sehr bewusst, dass eine breite Öffentlichkeit sehr kritisch auf die Möglichkeiten der Religionsgemeinschaften blickt, unter bestimmten Bedingungen weiterhin Gottesdienste feiern zu dürfen", ergänzte der Ruhrbischof: "Wir sollten deshalb sehr sorgsam und sensibel an den kommenden Feiertagen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen."

Daher empfiehlt er den Pfarreien und Gemeinden unter anderem, auf die Feier der werktäglichen Gottesdienste weitgehend zu verzichten. Begräbnisfeiern sollten vorerst nur auf dem Friedhof stattfinden, Tauffeiern nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Außerdem legte er allen Gruppen, Vereinen und Verbänden dringend nahe, auf Zusammenkünfte vorerst zu verzichten.

"Wir haben immer gewusst, dass das Weihnachtsfest in diesem Jahr nicht wie gewohnt gefeiert werden kann", so der Bischof weiter. Aber auch angesichts der neuerlichen Verschärfung der vielen Einschränkungen falle das Weihnachtsfest nicht aus. "Wir glauben fest und zuversichtlich daran, dass Gott uns Menschen nahe ist - gerade in schwierigsten Zeiten".

Gerade dort, wo Menschlichkeit und Solidarität gelebt werde, könne Gott konkret erfahrbar sein. Darum gelte es jetzt, all diejenigen nicht aus dem Blick zu verlieren, die unter Einsamkeit zu leiden haben, die in Quarantäne aushalten müssen und die schwer erkrankt sind. Ganz besonders aber verdienten all diejenigen Respekt und Anerkennung, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und -diensten weit über die Grenzen ihrer Kraft hinaus im Einsatz sind für andere Menschen.

Overbeck begrüßte zugleich die neuen Bund-Länder-Vereinbarungen zu weiteren Corona-Einschränkungen. "Die hohe Zahl der Todesfälle durch Corona kann uns nicht kalt lassen", sagte er und verwies zugleich auf die steigende Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser: "Jetzt gilt es, Leben zu schützen und unsere Kliniken nicht noch mehr zu überlasten."

Die weiteren Beschlüsse von Bund und Ländern

KONTAKTE: Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Fall aber auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

WEIHNACHTEN: Vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. Die Länder sollen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - «auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet».

EINZELHANDEL: Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

SCHULEN: Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden, oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten.

KITAS: In Kindertagesstätten wird analog zu Schulen verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

ARBEITSPLATZ: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

ALKOHOL: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

SILVESTER: Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.

FRISEURE: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

NOTWENDIGE BEHANDLUNGEN: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

ALTENPFLEGE: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.

Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

NÄCHSTE SCHRITTE: Am 5. Januar wollen Merkel und die Ministerpräsidenten erneut beraten über Schritte, die ab dem 11. Januar gelten sollen.


Quelle:
DR , dpa , epd