Pontifikalamt aus dem Aachener Dom

Verabschiedung von Bischof Mussinghoff

domradio.de übertrug am vierten Adventssonntag das Pontifikalamt aus dem Aachener Dom zur Verabschiedung von Bischof em. Dr. Heinrich Mussinghoff.

Kaiserdom in Aachen (dpa)
Kaiserdom in Aachen / ( dpa )

Bischof Heinrich Mussinghoff (75) hat sich vom Bistum Aachen verabschiedet. In einem Festgottesdienst am Sonntag im Aachener Dom dankte er Gott für fast 21 Jahre bischöflichen Dienstes im Bistum Aachen. Seinen altersbedingten Rücktritt hatte Papst Franziskus am 8. Dezember angenommen. Mussinghoff hatte das katholische Bistum an der belgisch-niederländischen Grenze mit rund 1,1 Millionen Katholiken seit dem 11. Februar 1995 geleitet.

Der Bischof erinnerte in seiner Predigt an das von seinem Vorgänger Klaus Hemmerle stammende Wort von der Weggemeinschaft, die das Bistum geprägt habe. Alle Menschen seien aufgerufen, Jesus auf seinem Weg der Barmherzigkeit zu folgen und in dieser Zeit besonders Flüchtlingen zu helfen. "Das Fest der Geburt Christi lädt uns ein zum Willkommen für Menschen in Not." Zugleich beklagte Mussinghoff die Ablehnung von Zuwanderern, wie sie durch Stacheldrahtzäune an Grenzen oder brennende Flüchtlingsheime zum Ausdruck komme. 

Mitglied des obersten Gericht der Kirche

Der Kirchenrechtsexperte Mussinghoff stammt aus dem münsterländischen Osterwick nahe Coesfeld und empfing 1968 in Münster die Priesterweihe. Am 11. Februar 1995 weihte ihn der Kölner Kardinal Joachim Meisner zum Bischof von Aachen. Von 1999 bis 2011 war Mussinghoff stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz.

Seit 1995 gehört der Bischof dem obersten Gericht der Kirche, der Apostolischen Signatur in Rom, und seit 1999 der Kleruskongregation im Vatikan an. Innerhalb der Bischofskonferenz leitete er seit 1996 die Kommission für Fragen der Wissenschaft und Kultur; 2006 wurde er auch Vorsitzender der von den Bischöfen neu errichteten Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum.

Bis zur Ernennung eines neuen Bischofs leitet Weihbischof Karl Borsch (56) als Übergangsverwalter die Diözese. Er hat die Rechte und Pflichten eines Diözesanbischofs, darf aber keine Entscheidungen grundsätzlicher Art treffen, die den neuen Bischof in seiner Amtsausübung langfristig binden würden.

(Quelle: KNA)