Streit um Karfreitagsschutz in Bremen

Schausteller wollen Ausnahme

In Bremen spitzt sich der Streit um den Schutz des Karfreitags zu. Bürgerschaftspräsident Christian Weber sprach sich am Mittwoch "mit Nachdruck" dafür aus, den Karfreitag als stillen Feiertag zu schützen und zu bewahren.

Karfreitag: Kirmes oder Stille? / © Ingo Wagner (dpa)
Karfreitag: Kirmes oder Stille? / © Ingo Wagner ( dpa )

"Er gehört untrennbar zu unseren christlichen Werten und kirchlichen Traditionen", sagte der SPD-Politiker und Parlamentspräsident. Er reagierte damit auf Wünsche der Schausteller, die ihre Osterwiese am Karfreitag gerne ab 18 Uhr öffnen möchten.

Ausnahmegenehmigung im Jahr 2015

Das lässt das Bremische Feiertagsgesetz derzeit nicht zu. Die Regelung läuft allerdings Ende Februar 2018 aus. Im vergangenen Jahr öffnete die Osterwiese von 18 Uhr bis 23 Uhr, weil Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte. Die Schausteller hatten darum gebeten, weil ihr Volksfest zuvor durch einen Orkan zeitweise geschlossen werden musste und sie dadurch wirtschaftliche Schäden erlitten.

Am Karfreitag bleiben Konzerthallen, Kinos und Diskotheken vielerorts geschlossen. So regeln es die Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen. Gegen das sogenannte Tanzverbot regt sich immer wieder Kritik.

Kein Einfallstor zur generellen Liberalisierung

Weber kritisierte, die Schausteller betrachteten eine einmalige Ausnahmegenehmigung nun offenbar "als Einfallstor zur generellen Liberalisierung". Der Bürgerschaftspräsident ergänzte, er unterstütze die Kirchen, die eine Ausnahme von der Regel nicht noch einmal tolerieren und notfalls gegen entsprechende Vorstöße gerichtlich vorgehen wollen: "Karfreitag steht über Kommerz." Den Befürwortern einer Öffnung warf er Heuchelei vor. Wer den erhöhten Feiertagsschutz missachte, "muss konsequent sein und wollen, dass der Karfreitag in einen normalen Werk- und Arbeitstag umgewandelt wird".

Gutachten stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahme fest

Der leitende Theologe der Bremischen Evangelischen Kirche, Renke Brahms, sagte dem epd, ein Gutachten habe ergeben, dass die Ausnahme rechtswidrig gewesen sei. Würde sich so ein Fall wiederholen, "würden wir dagegen rechtlich vorgehen". Er habe zwar ein gewisses Verständnis für die Schausteller. Trotzdem werde die Kirche darauf dringen, dass die gültige Regelung über 2018 hinaus verlängert werde.

Jede Ausnahme höhle den Schutz des Karfreitags aus, der als hoher kirchlicher Feiertag an den Kreuzestod Jesu erinnere.


Quelle:
epd