Letzte Chorvesper vor der Sommerpause

"Magnifikat!"

DOMRADIO.DE überträgt am 14. Sonntag im Jahreskreis die Chorvesper aus dem Hochchor des Kölner Domes. Offiziant ist Dompropst Gerd Bachner.

Dompropst Gerd Bachner (DR)
Dompropst Gerd Bachner / ( DR )

Die musikalische Gestaltung übernimmt eine Schola aus Mitgliedern der Domkantorei Köln. An der Orgel ist Winfried Krane.

Der Dompropst vertritt das Domkapitel, in Köln auch Metropolitankapitel genannt, nach außen, er ist zudem Dienstvorgesetzter aller im Dom angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach einer Chorherrenregel führte. Daneben gab es in Köln das »Prioren-Kollegium«, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifter bestand und Einfluss auf die Verwaltung des Erzbistums und die staatlichen Geschäfte des Erzbischofs nahm.

Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbständige, zur Wahl des Erzbischofs berechtigte Körperschaft durch. Es umfasste 50 Personen: Neben Papst und Kaiser 24 wirkliche Domkanoniker (16 hochadelige »Domgrafen« und 8 meist bürgerliche Priester) sowie 24 Kapitelspräbendare ( = Anwärter). Neben der Bischofswahl beruhte der Einfluss der Domkanoniker auf Stellungen, die sie sowohl in der geistlichen wie in der weltlichen Verwaltung des Erzbistums Köln bzw. des Kölner Kurfürstentums einnahmen.

Seit 1825 besteht das neue Metropolitankapitel aus Dompropst, Domdechant, 10 residierenden und 4 nichtresidierenden Domkapitularen. Die nichtresidierenden Kapitulare sind Dechanten aus dem Erzbistum bzw. Professoren der Bonner Katholisch Theologischen Fakultät, die bei einer Erzbischofswahl zu dem zwölfköpfigen Kapitel hinzutreten. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens, Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr.

Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet

Statuten des Metropolitankapitels Köln vom 01. Januar 2010


Dompropst Gerd Bachner / © Tomasetti (DR)
Dompropst Gerd Bachner / © Tomasetti ( DR )

Spieltisch der Kölner Domorgel / © Mathias Peter  (DR)
Spieltisch der Kölner Domorgel / © Mathias Peter ( DR )