Oberrabbiner nennt Urteil gegen religiöse Zeichen verstörend
Laut einem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann Beschäftigten das sichtbare Tragen von Kopftuch, Kreuz oder Kippa untersagt werden. Für Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt führt das Urteil zu einem "Kollateralschaden".