An staatlichen Bekenntnisschulen ist der Schulgottesdienst Pflicht
Katholische Schule darf Teilnahme am Religionsunterricht verlangen
Eine staatliche katholische Bekenntnisgrundschule darf die Aufnahme eines Schülers von seiner Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und seinem Besuch des Schulgottesdienstes abhängig machen.