Kirchen sind keine "öffentlichen Arbeitgeber"
Kirchen müssen behinderte Stellenbewerber nicht einladen
Kirchliche Arbeitgeber müssen Menschen mit Behinderung nicht zum Gespräch einladen. Die gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Stellenbewerber bei gleicher Eignung einzuladen, besteht nach einem Urteil nur für öffentliche Arbeitgeber.