Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen
Erwähnung von "Pro Köln" im Verfassungsschutzbericht rechtmäßig
Die rechtspopulistische "Bürgerbewegung pro Köln" darf im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums erwähnt werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag nach einer Klage des Vereins.