Gericht: Religionsunterricht dient dem Kindeswohl
Getrennt lebende Eltern streiten über Teilnahme
Kinder dürfen auch gegen den Willen der Mutter am Religionsunterricht teilnehmen. Eine Teilnahme an Religionsunterricht und Schulgottesdiensten entspreche dem Kindeswohl, befanden nun Kölner Richter.