Lüpertz-Fenster darf in Marktkirche eingebaut werden

Zwei Gestalten und fünf schwarze Fliegen

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kann das Reformationsfenster in die Marktkirche Hannover eingebaut werden. Das von Markus Lüpertz gestaltete Werk werde im September installiert. Die Einweihung erfolge am Reformationstag.

Der Künstler Markus Lüpertz hat die Fenster auf eine Anregung des Altkanzlers Gerhard Schröder gestaltet. / © Marion Krüger-Hundrup (KNA)
Der Künstler Markus Lüpertz hat die Fenster auf eine Anregung des Altkanzlers Gerhard Schröder gestaltet. / © Marion Krüger-Hundrup ( KNA )

Das teilte der evangelische Stadtkirchenverband Hannover am Dienstag mit. "Wir haben Herrn Professor Lüpertz über den Einbau des Fensters informiert und freuen uns gemeinsam auf die Einweihung", erklärte Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes.

Gerhard Schröder / © Kay Nietfeld (dpa)
Gerhard Schröder / © Kay Nietfeld ( dpa )

Das Fenster geht auf eine Idee von Lüpertz' Freund Gerhard Schröder (SPD) zurück. Der Altbundeskanzler hatte bei Vorträgen in Einrichtungen und Unternehmen Spenden für das Projekt gesammelt. Wegen Schröders Nähe zu Russlands Präsident Putin hatte die Marktkirche den Einbau nach Beginn des Ukraine-Krieges zunächst auf Eis gelegt.

150.000 Euro Kosten

Die eingeworbenen Spenden seien nach Rücksprache mit den Spendern entweder für die Ukraine-Hilfe der Marktkirche umgewidmet oder zurückgezahlt worden, hieß es. Zugleich hätten sich neue Geber bereit erklärt, den Einbau des Fensters finanziell zu unterstützen. Zu den aktuellen Kosten machte der Verband keine Angaben. Sie waren ehemals auf 150.000 Euro beziffert worden.

Das Fenster zeigt eine Szene mit zwei Gestalten, wovon eine an den Reformator Martin Luther (1483-1546) erinnert. Daneben sind fünf schwarze Fliegen zu sehen, die für das Böse und die Vergänglichkeit stehen sollen.

Um den geplanten Einbau hatte es zunächst einen mehrjährigen Rechtsstreit gegeben. Der Erbe von Marktkirchen-Architekt Dieter Oesterlen (1911-1994) sah das Urheberrecht seines Stiefvaters in Gefahr und hatte geklagt. Schließlich einigte er sich in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Celle mit dem Kirchenvorstand darauf, dass das Fenster zwar eingebaut werden darf, zugleich aber ein Schild in der Nähe des Werks angebracht wird, das auf den nachträglichen Einbau hinweist.

Quelle:
KNA