"Wegweisendes Urteil"
Heimbetreiber bei Pflegemängeln zu Schadensersatz verurteilt
Für Patientenschützer ist es ein wegweisendes Urteil: Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Heimbetreiber Schadenersatz leisten müssen, wenn Pflegeeinrichtungen wegen gravierender Mängel geschlossen werden.