Gericht hebt Durchsuchungsbeschluss wegen Kirchenasyls auf

Keine strafbare Beihilfehandlung

Fünf evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer der rheinischen Landeskirche haben nach Hausdurchsuchungen aufgrund von Kirchenasylfällen vor Gericht einen Etappensieg errungen.

T-Shirt mit der Aufschrift "Kirchenasyl" / © Harald Oppitz (KNA)
T-Shirt mit der Aufschrift "Kirchenasyl" / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Landgericht Bad Kreuznach hob die Durchsuchungsbeschlüsse von evangelischen Kirchengemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis am Freitag auf.

Die örtliche Staatsanwaltschaft teilte daraufhin mit, dass die sichergestellten Gegenstände zurückgegeben und die bislang nicht ausgewerteten elektronischen Daten gelöscht würden.

Ausreisepflichtige Sudanesen im Kirchenasyl beherbergt

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte im September ein Ermittlungsverfahren gegen die Geistlichen aus vier evangelischen Kirchengemeinden im Hunsrück eingeleitet. Es geht um den Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.

Die Strafverfolger werfen den Geistlichen vor, neun ausreisepflichtige Sudanesen im Kirchenasyl beherbergt und dadurch deren unerlaubten Aufenthalt gefördert zu haben. Im Januar wurden die Räume der Gemeinden sowie Privaträume der Geistlichen durchsucht.

Keine strafbare Beihilfehandlung

Das Landgericht teilte nun mit, dass die beschuldigten Ausländer zwar verdächtig seien, sich unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten zu haben. Eine strafbare Beihilfehandlung der Geistlichen sähen die Richter nicht.

Im Fall des sogenannten "offenen Kirchenasyls" sei der Aufenthalt der Ausländer bei der Ausländerbehörde angezeigt worden.

Ohne Gefahr

Das Handeln der Geistlichen stelle sich als eine neutrale Handlung dar und habe keine Gefahr geschaffen.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie das Ermittlungsverfahren abschließt.

 

Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA
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