Strafrechtler Kubiciel zur Einigung um den Paragrafen 219a

"Dieser Kompromiss löst die Probleme"

Im Streit um den Paragrafen 219a hat sich die große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Damit könne sich auch die katholische Kirche zufrieden geben, sagt Strafrechtler Michael Kubiciel. 

Paragraf 219a: Bundesregierung einigt sich auf Kompromiss  / © Silas Stein (dpa)
Paragraf 219a: Bundesregierung einigt sich auf Kompromiss / © Silas Stein ( dpa )

DOMRADIO.DE: Die Bundesregierung hat sich nach langem Ringen auf eine Reform des Paragrafen 219a geeinigt. Das Werbeverbot für Abtreibung bleibt bestehen. Ärzte dürfen aber publik machen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie Betroffene dann an eine neutrale Stelle verweisen. Professor Michael Kubiciel, es gibt Frauenverbände oder den Verband der Gynäkologen, die ziemlich enttäuscht von der Entscheidung sind. Wie geht es Ihnen mit der Einigung der Bundesregierung?

Prof. Michael Kubiciel (Rechtswissenschaftler an der Universität Augsburg): Mir geht es mit der Einigung sehr gut, weil sie zeigt, dass die Politik auch immer noch in der Lage ist, Kompromisse zu schließen - auch in ideologisch oder weltanschaulich komplizierten Gebieten. In der Sache finde ich den Kompromiss sehr gut. Deswegen, weil er die praktischen Probleme löst, die Ärzteverbände oder Pro-Choice Bewegungen, gerade auch Frauenverbände, vorgetragen haben.

Ärzte dürfen jetzt auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen. Sie dürfen auch auf Informationen von offiziellen Gremien und Institutionen verweisen, die sagen, wie ein solcher Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. Damit sind die letzten Informationsdefizite beseitigt und auch die Ärzte haben Rechtssicherheit. Jene Rechtssicherheit, die bisher nicht bestand, weil die Frage der Publikation im Internet von der einen Staatsanwaltschaft anders gelöst wurde als von einer anderen. Insofern ist das ein guter Tag.

DOMRADIO.DE: Welche Auswirkungen hat der leichtere Zugriff auf Informationen? Man könnte denken, dass Schwangerschaftsabbrüche nun leichter werden.

Kubiciel: Das glaube ich nicht. Schon jetzt war es leicht möglich, im Internet Ärzte zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Es gibt zum Beispiel eine schnell zu findende Suchmaschine einer privaten Organisation, in der Sie einfach Ihre Postleitzahl und Adresse eingeben. Dann bekommen Sie die nächsten Ärzte und Ärztinnen aufgelistet, die Abbrüche vornehmen. Jetzt wird es gewissermaßen offizieller, wenn auch Ärzte auf ihrer eigenen Homepage darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Man findet diesen Hinweis also direkt auf der Homepage des Arztes. Das mag manche Betroffene dazu bringen, eine Information leichter zu erhalten, als es bislang der Fall war. Aber ich glaube, auf die Frage, ob und wie viele Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, hat das wenig Einfluss. Denn die Informationslücke, die bislang behauptet worden ist, war wirklich sehr marginal.

DOMRADIO.DE: Die katholische Kirche hat eine sehr eindeutige Meinung zum Paragraphen 219a und ist immer für die konsequente Beibehaltung dieses Paragrafen eingetreten. Kann die Kirche mit diesem Kompromiss leben oder sieht sie ihn eher kritisch?

Kubiciel: Die katholische Kirche sollte sich auf das konzentrieren, was erreicht worden ist: Nämlich, dass der Paragraf 219a zum größten Teil erhalten geblieben ist. Denn den Paragrafen komplett zu streichen, was von manchen Seiten und politischen Parteien gefordert wurde, ist durch diesen klugen Kompromiss verhindert worden. Eine Streichung wäre auch gar nicht notwendig gewesen. Damit hätte man dann schließlich auch wirkliche Werbung legalisiert oder das grob anstößige Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen. Das kann man nicht ernsthaft wollen. Es hätte auch im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Lebens gestanden.

Deswegen habe ich die Abschaffung des Paragrafen von Anfang an bekämpft und auch diesen Kompromissvorschlag vorgezeichnet, den die Koalition jetzt größtenteils übernommen hat. Wenn sich die katholische Kirche darauf konzentriert, was erreicht worden ist, dann kann sie mit dieser Korrektur des Paragraphen 219a sicherlich gut leben.

DOMRADIO.DE: Die katholische Kirche ist mit dem Thema schon länger betraut, bietet zum Beispiel Schwangerenkonfliktberatung an. Allerdings stellen kirchliche Stellen den Beratungsschein, der für eine Abtreibung vorgewiesen werden muss, am Ende nicht aus. Erreicht man damit wirklich die Frauen, die sich in einem solchen Konflikt befinden?

Kubiciel: Das ist natürlich eine persönliche Meinung, nicht die eines Rechtswissenschaftlers: Rechtspolitisch würde ich sagen, dass es ein Fehler ist. Wenn ein solcher Schein von vornherein nicht ausgestellt wird, senkt das natürlich die Motivation von Frauen, in die Beratung kirchlicher Institutionen zu gehen. Gerade die Beratung in kirchlichen Stellen ist aber, wie ich mir habe sagen lassen, qualitativ wirklich gut. Der Anspruch der katholischen Kirche, wenn sie Leben schützen möchte, muss doch darin bestehen, möglichst viele Frauen in ihre qualitativ gehaltvolle Beratung hineinzuziehen. Dazu gehört dann meines Erachtens auch der Beratungsschein. Aber das ist natürlich, wie wir wissen, ein innerkirchlicher Streitpunkt. Dem sollte man sich im Zuge dieser Diskussion vielleicht noch einmal stellen.

Das Interview führte Beatrice Steineke.


Quelle:
DR