Streit um Abtreibungsgesetz

Vor Prozess gegen Ärztin

Eine Gießener Ärztin muss sich vor Gericht verantworten. Der Grund: Sie hat auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche geworben. Politisch kocht gerade eine neue Debatte hoch.

 (DR)

Eine Woche vor dem Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist ein Streit über die Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland entbrannt. Politiker von Grünen, Linken und SPD forderten eine Änderung des Paragrafen 219a, der ein Verbot der Werbung für Abtreibungen enthält. Vertreter der CDU verteidigten die Regelung im Prinzip.

"Dieser unsinnige Paragraf 219a hat lange ein Schattendasein geführt", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, der "tageszeitung" (Wochenende). Hänel muss sich am 24. November vor dem Gießener Amtsgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, dass sie auf ihrer Webseite für Schwangerschaftsabbrüche wirbt. Dabei beruft sich die Staatsanwaltschaft Gießen auf den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches.

Streit um den Paragrafen

Dagegen erklärte die CDU, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. "Insofern halte ich es grundsätzlich für richtig", so der frauenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Weinberg. Die gesundheitspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker befürchtet bei einer Abschaffung des Werbeverbots eine Verharmlosung von Abtreibungen. Zugleich meinte sie: "Man kann aber sicherlich darüber streiten, ob schon die sachliche Information auf der Homepage eines Arztes den Tatbestand erfüllt".

Möhring erklärte dagegen, der Paragraph werde genutzt, um Ärztinnen und Ärzte auf eine Weise zu stigmatisieren "wie in Zeiten, die wir eigentlich lange hinter uns geglaubt haben". Die Linksfraktion fordert in einem Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, die "Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche".

Gehört das Angebot zur flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung?

Auch der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms sieht Änderungsbedarf beim Paragraf 219a. Er sagte der Zeitung: "Für uns Freie Demokraten gehören sowohl das Angebot als auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung. Frauen sollten einen wohnortsnahen Zugang zu sicheren medizinischen Schwangerschaftsabbrüchen haben". Seine Partei trete für die freie Arztwahl ein; die ärztliche Freiberuflichkeit sei für sie ein hohes Gut.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws meinte, Hänel gebühre für ihren Mut "Respekt, aber auch unsere politische und feministische Solidarität". Sie wolle den Prozess verfolgen und dann sehen, ob und in welcher Form gesetzgeberisches Handeln sinnvoll erscheint. "Das sollte über die Fraktionen hinweg forciert werden", sagt Schauws.


Quelle:
KNA
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